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Die Bedeutung eines neuen Seerechts für die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland

Die Dritte Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen wurde einberufen, um die Nutzungsrechte an den Meeren und ihrem Untergrund dem wirtschaftlichen und technologischen Fortschritt entsprechend teils erstmalig teils neu zu regeln. Nach Vorbereitungen durch den Meeresbodenausschuss tagte die Konferenz 1974 in Caracas und vom 17. März bis 10. Mai 1975 in Genf. Die tiefgreifenden Gegensätze zwischen Industrie-und Entwicklungsländern und noch mehr zwischen den Interessengruppen - Konsumenten, Produzenten, Küsten- und Binnenstaaten, sogenannte Langküstenstaaten und ›geographisch benachteiligte‹ Länder sowie viele andere - verhinderten jedoch bisher die Verabschiedung eines neuen Meeres-rechtsregimes, so dass die Beratungen 1976 fortgesetzt werden müssen.

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