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Die 28. Generalversammlung der Vereinten Nationen Bericht der Bundesregierung an den Bundestag

Die Bundesrepublik Deutschland wurde, zusammen mit der Deutschen Demokratischen Republik durch die gleiche Entschließung der Generalversammlung, am 18. September 1973 in die Vereinten Nationen aufgenommen. Sie war so in der Lage, an der 28. Generalversammlung als Vollmitglied, d. h. mit Sitz und Stimme, von Anfang an teilzunehmen. Damit betrat die Bundesrepublik Deutschland eine ›neue Dimension der Weltpolitik‹, wie es der deutsche Außenminister formulierte. Über die erste Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an einer Generalversammlung hat die Bundesregierung dem Bundestag mit Datum vom 21. Juni 1974 einen Bericht zugeleitet (Drucksache 7/2300), der nachstehend ungekürzt wiedergegeben ist. Der Bericht bietet einmal die grundsätzliche Einstellung und Auffassung der Bundesregierung zu den Vereinten Nationen und den wichtigsten Themen, zum anderen eine Art Vorschau auf die am 17. September 1974 beginnende 29. Generalversammlung, da abgesehen von den formalen Tagesordnungspunkten die meisten substantiellen Themen wegen ihrer permanenten Bedeutung weiterbehandelt werden müssen.

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