Menü

Die 28. Generalversammlung der Vereinten Nationen Bericht der Bundesregierung an den Bundestag

Die Bundesrepublik Deutschland wurde, zusammen mit der Deutschen Demokratischen Republik durch die gleiche Entschließung der Generalversammlung, am 18. September 1973 in die Vereinten Nationen aufgenommen. Sie war so in der Lage, an der 28. Generalversammlung als Vollmitglied, d. h. mit Sitz und Stimme, von Anfang an teilzunehmen. Damit betrat die Bundesrepublik Deutschland eine ›neue Dimension der Weltpolitik‹, wie es der deutsche Außenminister formulierte. Über die erste Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an einer Generalversammlung hat die Bundesregierung dem Bundestag mit Datum vom 21. Juni 1974 einen Bericht zugeleitet (Drucksache 7/2300), der nachstehend ungekürzt wiedergegeben ist. Der Bericht bietet einmal die grundsätzliche Einstellung und Auffassung der Bundesregierung zu den Vereinten Nationen und den wichtigsten Themen, zum anderen eine Art Vorschau auf die am 17. September 1974 beginnende 29. Generalversammlung, da abgesehen von den formalen Tagesordnungspunkten die meisten substantiellen Themen wegen ihrer permanenten Bedeutung weiterbehandelt werden müssen.

Das könnte Sie auch interessieren


  • Deutsche Leistungen an den Verband der Vereinten Nationen 2000–2003

    Deutsche Leistungen an den Verband der Vereinten Nationen 2000–2003

    01.02.2005
    In den Jahren 2002 bis 2003 ist Deutschlands Pflichtbeitrag zwar prozentual zurückgegangen, doch die Beiträge gestiegen. Deutschland ist eines von 40 Mitgliedsländern, die ihre Beiträge vollständig zahlen. mehr

  • Leider zu spät eingetroffen – wieder einmal

    05.03.2019
    Eigentlich müssen die UN-Mitgliedsbeiträge spätestens 30 Tage nach der Benachrichtigung gezahlt werden. Leider macht das nur eine Minderheit der Staaten. Auch Deutschland ist kein Vorbild. mehr

  • Vielsprachigkeit, Mehrsprachigkeit, Einsprachigkeit

    Zu den Sprachen der Vereinten Nationen und zur Resolution 50/11 der Generalversammlung über ›Multilingualism‹Vielsprachigkeit, Mehrsprachigkeit, Einsprachigkeit

    01.04.1997
    Das Statut des Internationalen Gerichtshofs (IGH), das ein integrierender Bestandteil der Charta der Vereinten Nationen ist, bestimmt - wohl auf Grund der Völkerbundstradition - in seinem Artikel 39 das Französische und Englische zu »Amtssprachen«,… mehr

  • Nicht im Rampenlicht, aber wirkungsvoll

    Der Unterausschuß >Vereinte Nationen/Internationale Organisationen des Deutschen Bundestages nach zwei LegislaturperiodenNicht im Rampenlicht, aber wirkungsvoll

    01.08.1998
    Die veränderten außenpolitischen Rahmenbedingungen zu Beginn dieses Jahrzehnts machten für die Bundesrepublik Deutschland eine Überprüfung und Neudefinition ihres Verhältnisses zu den Vereinten Nationen erforderlich; sie wurde mit neuen Aufgaben und… mehr

  • VEREINTE NATIONEN Heft 3/2007

    VEREINTE NATIONEN Heft 3/2007

    21.06.2007