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Nicht im Rampenlicht, aber wirkungsvoll Der Unterausschuß >Vereinte Nationen/Internationale Organisationen des Deutschen Bundestages nach zwei Legislaturperioden

Die veränderten außenpolitischen Rahmenbedingungen zu Beginn dieses Jahrzehnts machten für die Bundesrepublik Deutschland eine Überprüfung und Neudefinition ihres Verhältnisses zu den Vereinten Nationen erforderlich; sie wurde mit neuen Aufgaben und größeren Erwartungen konfrontiert. Bundesregierung und Parlament sahen sich veranlaßt, nicht nur bei Programmatik und operativer Politik, sondern auch auf institutioneller Ebene Konsequenzen zu ziehen. Die Regierung wertete die Unterabteilung Vereinte Nationen im Außenministerium zur ›Abteilung für Vereinte Nationen, Menschenrechte, humanitäre Hilfe und globale Fragen‹ (so die Bezeichnung seit der Organisationsreform des Auswärtigen Amts Mitte dieses Jahres) auf. Und der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages beschloß, nachdem er bereits einen ›Unterausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe‹ ins Leben gerufen hatte, 1991 einen Unterausschuß Vereinte Nationen/Weltweite Organisationen einzusetzen, der sich mit der Rolle Deutschlands im verzweigten System der Vereinten Nationen zu befassen hat; seit 1995 heißt er Unterausschuß Vereinte Nationen/Internationale Organisationen. Angesichts des wachsenden Gewichts der Weltprobleme und der damit einhergehenden Bedeutung der Weltorganisation wollte das Parlament auf seine Weise dafür sorgen, daß die deutsche UN-Politik kein Reservat der Regierung und der Ministerialbürokratie bleibt. Mittlerweile kann der Unterausschuß auf zwei Legislaturperioden parlamentarischer Arbeit zurückblicken. Dies bietet Anlaß, die institutionellen Rahmenbedingungen zu skizzieren, seine wichtigsten Aktivitäten nachzuzeichnen und sein Wirken auf den Prüfstand zu stellen.

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