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Religions- und Weltanschauungsfreiheit als Menschenrecht Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung

Die Freiheit von Religionen und Weltanschauungen ist ein erregendes Thema angesichts der sehr unterschiedlichen Haltung der Weltreligionen zum Schutz der Menschenrechte, angesichts der so unterschiedlichen Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Religion und Staat und nicht zuletzt wegen der Verschiedenheit religiöser und weltanschaulicher Auffassungen und Haltungen in der Welt. Das Spektrum reicht vom strengen islamischen Fundamentalismus über andere Staaten mit Staatskirche, Staaten mit einer pluralistischen Religionsstruktur und einer neutralen Haltung bis zum kompromisslosen Atheismus als ›Staatsreligion‹, wie er sich in der Sowjetunion findet. Es kann daher nicht verwundern, dass die Bestrebungen im Rahmen der Vereinten Nationen, die Garantien der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in den Instrumenten des internationalen Menschenrechtsschutzes näher auszuführen, sehr lange Zeit in Anspruch nahmen, bis sie zu einem Ergebnis führten, zumal es noch unlängst aus christlicher Sicht für undenkbar erklärt wurde, das gemeinsame Minimum zu definieren.

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