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Minderheitenschutz - eine internationale Rechtsnorm auf der Suche nach ihrem Gegenstand

Weder die Charta der Vereinten Nationen noch die am 10. Dezember 1948 verkündete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hatten nach dem durch den Zweiten Weltkrieg verursachten Kontinuitätsbruch die Fortsetzung oder Übernahme des Minderheitenschutzsystems des Völkerbundes aus der Vorkriegszeit angedeutet. Vorschläge, in die Menschenrechtserklärung eine Passage über Minderheitenrechte einzufügen, wurden nicht aufgenommen. Fast zwei Jahrzehnte blieb dann die Diskussion über einen internationalen Minderheitenschutz im wesentlichen auf die 1946 als Nebenorgan des Wirtschafts- und Sozialrats gegründete Menschenrechtskommission und deren 1947 eingerichtete ›Unterkommission zur Verhütung von Diskriminierung und für Minderheitenschutz‹ beschränkt - bis es am 16. Dezember 1966 zur Verabschiedung der beiden Menschenrechtspakte durch die Generalversammlung kam.

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