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Menschenrechtserklärung: Ideal oder Standard?

Aus der zarten Pflanze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 hat sich inzwischen ein stattlicher Baum entwickelt. Dennoch können sich die Gelehrten immer noch nicht über ihre Rechtsnatur einigen. Ist sie nur eine unverbindliche Erklärung guter Absichten oder darüber hinaus bindendes Recht? Dieser erste Teil einer ›International Bill of Rights‹ sollte ursprünglich nur dazu dienen, zwischen den damals 58 Mitgliedern der Vereinten Nationen festzuschreiben, worauf diese sich einigen konnten, um später bindende Vertragsinstrumente zu entwerfen. So wurde sie auch behandelt. Zur Annahme genügte eine rechtlich nicht bindende Empfehlung der Generalversammlung. Weder Unterzeichnung noch Ratifikation waren nötig.

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