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Verstärkung der Kinderrechte im Jahr des Kindes Über die Problematik einer UN-Kinderkonvention

Das von den Vereinten Nationen proklamierte ›Internationale Jahr des Kindes‹, das wir 1979 mit einer Fülle von Veranstaltungen begehen, soll nach den Vorstellungen der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen eine bleibende Spur im Völkervertragsrecht hinterlassen. Der Anstoß ging von der polnischen Regierung aus; diese hat vorgeschlagen, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1959 verabschiedete ›Erklärung der Rechte des Kindes‹, vervollständigt um einige vertragstechnische Schlussbestimmungen, als ›Konvention über die Rechte des Kindes‹ noch im Jahr des Kindes zur Zeichnung aufzulegen. Der Erklärung vom 20. November 1959 kommt keine oder - sieht man es wohlwollend - eine moralische Verbindlichkeit zu. Zu einer Konvention umgestaltet würde sie jedoch zu einem Instrument werden, das für die Staaten, die es annehmen, echte völkerrechtliche Pflichten begründet.

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