Nicht von der Art der Konfrontation, wie sie Mitte der siebziger Jahre gang und gäbe war, waren im vergangenen Herbst die Beratungen des (für Fragen von Wirtschaft und Entwicklung zuständigen)
2. Hauptausschusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen geprägt, aber doch von einer neuerlichen Verschlechterung des Klimas zwischen den Staaten des Südens und den westlichen Industrieländern. Zwar soll spätestens im Jahre 2001, wie die Generalversammlung in ihrer Resolution 52/179 festgelegt hat, eine Konsultation zu Fragen der Entwicklungsfinanzierung stattfinden möglicherweise in Gestalt einer Sondertagung der Generalversammlung, vielleicht auch nur in Form eines »anderen geeigneten Forums« hochrangiger Regierungsvertreter. Zwar soll gemäß Resolution 52/186 der »Entwicklung durch Partnerschaft« ein Dialogtreffen gewidmet werden doch auch hier bleibt der niedrige Stellenwert des Themas nicht verborgen. Beide Resolutionen wurden am 18. Dezember vergangenen Jahres ohne förmliche Abstimmung verabschiedet, und beide nehmen ausdrücklich auf ein damals ein halbes Jahr altes Dokument Bezug: auf die ›Agenda für die Entwicklung‹. Die Verknüpfung indes erscheint beliebig, entspricht dem üblichen Rezitieren der zur Legitimierung eines Anliegens herangezogenen früheren Resolutionen. Doch selbst als Referenzgrundlage scheint der ›Agenda‹ keine besondere Bedeutung zuzukommen; den entwicklungspolitischen Beratungen der Generalversammlung im letzten Herbst hat sie jedenfalls keinen neuen Schwung verliehen. Wenn von einer derartigen Stellungnahme zu einem derart wichtigen Politikfeld der Weltorganisation offensichtlich nur eine solch schwache Ausstrahlung ausgeht, so verdient der Werdegang dieses Dokuments kritische Untersuchung.