Im Atomsperrvertrag ist der Verzicht auf die Herstellung von Atomwaffen und anderen nuklearen Sprengsätzen ausdrücklich gekoppelt mit der Förderung der friedlichen Verwendung der Kernenergie, mit dem unveräußerlichen Recht, den internationalen Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen zu pflegen. Das Bindeglied bilden die Gewährleistungskontrollen der IAEO, angewandt auf die gesamte friedliche nukleare Tätigkeit in den Nicht-Atomwaffen-Staaten. Ziel dieser Kontrollen ist, ständig nachzuweisen, dass alles nukleare Material in der friedlichen Nutzung verbleibt bzw. darin aufgebraucht wird. Trotz der raschen Zunahme der Partnerschaft im Atomsperrvertrag auf zwei Drittel aller Staaten sind in letzter Zeit Zweifel an seiner Wirksamkeit laut geworden. Eine Anzahl von Staaten mit signifikanter nuklearer Tätigkeit blieb dem Vertrag fern; das Netz von Kontrollabkommen hat nicht den gewünschten Grad der Universalität erreicht. Die kürzlich von fünfzehn Staaten der IAEO mitgeteilten und von dieser veröffentlichten gemeinsamen Bedingungen für den Export von nuklearen Materialien und Einrichtungen sollten eine weitere Ausdehnung des Kontrollbereichs erwirken. Die technische Wirksamkeit der Gewährleistungskontrollen wird laufend den gesteigerten Anforderungen angepasst. Doch ist das Kontrollmandat der IAEO beschränkt; es sieht die Aufdeckung von Spaltmaterial-Abzweigungen vor und, wenn solche vorkommen, die Alarmierung aller Staaten. Die Ansammlung von Spaltmaterial, das kurzfristig zur Herstellung von Kernsprengsätzen verwendet werden könnte, muss jedoch nicht automatisch Alarm auslösen. Zusätzliche Verständigungen auf internationaler Ebene sind notwendig, um den mit dem Atomsperrvertrag begonnenen Aufbau eines zwischenstaatlichen Vertrauensverhältnisses zu vervollkommnen. Die Beschränkung des Rechts auf volle Nutzung der Atomenergie für friedliche Zwecke kann um so geringer gehalten werden, je weiter diese internationale Verständigung zur Verminderung der Proliferationsrisiken vorangetrieben wird.