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Weltsozialordnung und globale Zivilgesellschaft Zur Lage internationaler Gerechtigkeitsstandards

Ein Begriff, der noch vor wenigen Jahren völlig unbekannt war, dominiert mittlerweile den internationalen politischen Diskurs, angefangen bei UN-Generalsekretär Kofi Annan: die ›Globalisierung‹. Was sie umfaßt und wann sie einsetzte, ist ein dankbares Diskussionsthema. Hat sie mit dem Römischen Reich begonnen, mit den Kreuzzügen, mit der vorgeblichen Entdeckung Amerikas, mit dem Beginn oder mit dem Ende des Kolonialzeitalters? War das Vordringen der ›United Fruit Company‹ nach Mittelamerika und von ›Standard Oil‹ nach Nigeria der Beginn eines unaufhaltsamen Siegeszugs des Kapitalismus (wahlweise: des freien Unternehmertums), der in der Präsenz von Coca-Cola und McDonald auf dem Roten Platz in Moskau oder in der Verbotenen Stadt in Beijing seinen symbolischen, aber nur vorläufigen Höhepunkt gefunden hat? Oder markiert gerade die Internationalisierung und weltweite Vernetzung des Protests gegen die Millenniums-Runde der Welthandelsorganisation (WTO) im Herbst 1999 in Seattle erst die wirkliche Globalisierung? Der Meinungsaustausch hat seinen intellektuellen Reiz und wird auch in dieser Zeitschrift geführt. Beim genaueren Hinsehen zeigt sich, daß viele Bestandteile der Debatte gar nicht neu sind, sondern um zentrale Anliegen der Vereinten Nationen kreisen, nicht zuletzt um die Menschenrechte. Hier wird es ernst mit der Gleichrangigkeit der ›bürgerlichen und politischen‹ und der ›wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte‹. Das zeigt, daß die Globalisierung, wie immer man sie definiert, des Rahmens und der Regeln bedarf. Die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, vor allem die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), sind der Ort zur einvernehmlichen Festlegung globaler Gerechtigkeitsstandards.

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