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›Volk‹ und ›Nation‹ im internationalen Recht - einst und jetzt

›Wir, die Völker der Vereinten Nationen ...‹, so hebt die Präambel der Charta der Vereinten Nationen an. Was haben die Völker getan? Sie haben sich in San Franzisko versammelt, um die Satzung der neuen Weltorganisation anzunehmen, freilich vertreten durch Bevollmächtigte von Staaten. Diese Erwähnung von ›Völkern‹ geht auf Franklin D. Roosevelt zurück und wurde nur zurückhaltend, wenn nicht kühl, aufgenommen. Unrealistisch sei sie.

Der amerikanische Präsident wollte auf diese Weise etwas von dem Pathos der amerikanischen Unabhängigskeitserklärung in das neue Dokument einführen, er mag auch an die Atlantik-Charta vom August 1941 gedacht haben und an die 14 Punkte seines Vorgängers Woodrow Wilson, der seine Vorschläge für die territoriale Neuordnung der Welt auf die Selbstbestimmung der Völker gründete. Auf dieser Grundlage wurden die Landkarten Europas und des Nahen Ostens tiefgreifend neugestaltet und aus den Herrschaftsbereichen des Zarenreichs, der Doppelmonarchie und der Hohen Pforte zahlreiche Nationalstaaten herausgeschnitten. Das Zauberwort der Selbstbestimmung der Völker, ein neues politisches Evangelium, zündete. Das belegt schon der Reigen von Delegationen aus dem Nahen Osten, der sich 1918/19 in Paris einfand: Emir Feisal mit seinem Dolmetscher T.E. Lawrence von Arabien, Chaim Weizmann für die Zionistische Bewegung, Armenier, Kurden, Georgier, Tataren aus Aserbaidschan, Syrer und Libanesen, um nur einige aus Gebieten zu nennen, von denen man heute viel spricht.

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