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Unendliche Weiten

Der Weltraum hat die Menschen seit jeher fasziniert. Schon bald stand die mögliche militärische Nutzung auf der Agenda: Als die Vereinten Nationen im Jahr 1945 gegründet wurden, arbeiteten insbesondere die USA und die Sowjetunion an ersten Schritten zur Eroberung des Weltalls.

Infolgedessen wurde auch der Weltraum zum Austragungsort des Ost-West-Konflikts, ein Wettrennen um neue Weltraumtechnologien, Satelliten und Raketen war in vollem Gange. Mit dem Start des ersten künstlichen Erdsatelliten ›Sputnik‹ im Oktober 1957 begann das Zeitalter der Raumfahrt, und vor 50 Jahren, im Juli 1969, betrat erstmalig ein Mensch den Mond. Gleichzeitig stellte sich vor dem Hintergrund dieser technischen Errungenschaften die Frage, wie eine militärische Eskalation im Weltraum verhindert und internationale Regeln für seine friedliche Nutzung geschaffen werden können. Die Vereinten Nationen sind der Ort, an dem diese völkerrechtlichen Fragen noch heute erörtert werden. Über dieses weite Feld mit seinen vielen rechtlichen Unwägbarkeiten diskutieren die Autorinnen und Autoren in dieser Ausgabe.

Das zentrale Forum für Weltraumfragen im UN-System ist der Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (UNCOPUOS), der über das bisher bestehende Weltraumrecht wacht. Durch die zunehmende Privatisierung der Weltraumaktivitäten und die Notwendigkeit einer nachhaltigen Nutzung des Weltraums steht das Weltraumrecht jedoch unter einem hohen Veränderungsdruck. Kai-Uwe Schrogl beleuchtet 60 Jahre Weltraumrecht und betont, dass sich der UNCOPUOS diesen Entwicklungen anpassen muss, um weiterhin das zentrale Forum zu bleiben. Dies ist umso wichtiger, da die Anzahl der UNCOPUOS-Mitgliedstaaten kontinuierlich steigt und damit das Interesse an der Raumfahrt, so Simonetta Di Pippo, Direktorin des UN-Büros für Weltraumfragen (UNOOSA) in der Rubrik ›Drei Fragen an‹. Franziska Knur und Markus Woltran gehen auf eine neue Entwicklung in Weltraumfragen ein: Raumfahrttechnologien sollen stärker zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) eingesetzt werden. Dies erfordert jedoch eine weltweit bessere Zusammenarbeit. Dem UNOOSA in Wien kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Eine weitere Entwicklung ist das zunehmende – vorwiegend kommerzielle – Interesse am Weltraumbergbau. Stephan Hobe sieht hier eine Lücke im Weltraumrecht und meint, dass ein Regime für die kommerzielle Nutzung des Weltraums wünschenswert ist. Ein engagiertes Zurückgreifen der UN-Mitgliedstaaten – vor allem von Deutschland – auf den UNCOPUOS im Sinne der friedlichen Nutzung des Weltraums fordert Bernhard Schmidt-Tedd in seinem Standpunkt.

Zum Heft 4/2019

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