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Sprachen und Sprachendienste der Vereinten Nationen

Die Charta der Vereinten Nationen enthält keine Regelung der Sprachenfrage. Wohl aufgrund ihres Artikels 111, der den ›chinesischen, französischen, russischen, englischen und spanischen Wortlaut‹ der Charta (in dieser, nicht-alphabetischen Reihenfolge) für ›gleichermaßen verbindlich‹ erklärt, wurden dann jedoch für alle Hauptorgane der Vereinten Nationen außer dem Internationalen Gerichtshof (IGH), der sich auf die beiden Amtssprachen des Völkerbunds beschränkt, die fünf Vertragssprachen der Charta zu Amtssprachen (official languages; langues officielles) erklärt. Die Begriffe ›Amtssprache‹ und ›Arbeitssprache‹ sind allerdings im Kontext der Vereinten Nationen nirgends definiert und haben sich durch verschiedenartige Beschlüsse der einzelnen Organe langsam verwischt.

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