»In den Sälen dieses Gebäudes wurde viel über das ›Recht auf Entwicklung‹ gesprochen. Aber es tritt immer klarer zutage, dass Entwicklung selbst kein Recht ist. Sie ist ein Produkt von Rechten - des Rechts auf Eigentum, des Rechts auf den freien Warenumschlag, auf Vertragsabschlüsse, des Rechts auf Befreiung von überhöhten Steuern, übertriebenen Vorschriften und zuviel Regierungsgewalt.‹ — Ronald Reagan, der seine Einschätzung vor dem Weltforum auch gleich mit einer Ablehnung ›dirigistischer Lösungen‹ und einer Empfehlung des ›freien Marktes‹ als des ›einzig richtigen‹ Weges zur Entwicklung verband, ist gewiss der prominenteste Kritiker des ›Rechts auf Entwicklung‹, das die Staatengemeinschaft im Vorjahr in Resolution 41/128 (Text: S.213f. dieser Ausgabe) verkündet hatte. Dessen ungeachtet ist die Debatte um das Recht auf Entwicklung nicht mit der gleichen öffentlichen Anteilnahme ausgetragen worden wie vor gut einem Jahrzehnt die Diskussion um die neue internationale Wirtschaftsordnung; dementsprechend hat auch die Deklaration der 41. Generalversammlung in dem seither verflossenen Jahr kaum Aufmerksamkeit gefunden. Die Forderungen nach einer umfassenden Neugestaltung der Weltwirtschaftsbeziehungen oder nach Aufnahme globaler Verhandlungen sind leiser geworden oder verstummt; der Versuch, von der internationalen Gemeinschaft ein ›Recht auf Entwicklung‹ einzufordern, begleitet die Canossagänge zu IMF und Pariser Club. Die Ursprünge des Konzepts liegen gleichwohl schon länger zurück; es stellte den Versuch dar, die Menschenrechtsdebatte mit der Diskussion um die Neugestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen zu verknüpfen