Von der »Rückstufung des Afghanistankonfliks auf die innenpolitische Ebene« war, in den Worten von Pierre Simonitsch, vor einem Jahr in dieser Zeitschrift die Rede - anlässlich der in Genf stattgehabten Unterzeichnung des Vertragswerks über eine politische Lösung des Konflikts (Sechs Jahre Verhandlungen und ein fragwürdiges Ergebnis, VN3/1988 S. 73ff.). In der Tat ist unmittelbar nach dem Rückzug der sowjetischen Truppenverbände die zweite Runde des Krieges angebrochen. Die Verantwortung der Afghanen für ihre Geschicke wird allenthalben betont, doch sind weder die Garantiemächte der Genfer Vereinbarungen (die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten) noch die Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit aller Verpflichtungen ledig. Angesichts des täglichen Sterbens, das nunmehr ausschließlich Sache der Afghanen ist, greifen freilich die Anstrengungen des von Prinz Sadruddin Aga Khan namens der Vereinten Nationen koordinierten ›Unternehmens Salam‹ für den Wiederaufbau des Landes noch nicht, und die Tätigkeit der Beobachtergruppe UNGOMAP hat ohnehin eine eng begrenzte Reichweite. Die Resolution 43/20 der Generalversammlung (Text: S.103 dieser Ausgabe) ist längst noch nicht in all ihren Aspekten verwirklicht; der in diesem Heft abgedruckte Aufruf des UN-Generalsekretärs an die Afghanen vom 14. April hat bislang nicht zum Erfolg geführt; die Debatte schließlich, die zwischen dem 11. und 26. April im Sicherheitsrat stattfand, fügte der innerafghanischen Auseinandersetzung nur einen heftigen Schlagabtausch auf der internationalen diplomatischen Ebene hinzu.