Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 22.Dezember 1990 über die Beendigung des Treuhandstatus des unter der Verwaltung der Vereinigten Staaten stehenden Gebiets Pazifikinseln entschieden. Es war dies nach der Entkolonisierung Neuguineas durch Verschmelzung in das heutige Papua-Neuguinea im Jahre 1975 das letzte der elf Territorien, die dem Treuhandsystem nach den Kapiteln XII und XIII der UN-Charta unterstellt waren. Nach Resolution 683 (1990) des Sicherheitsrats (Text: VN 1/1991 S. 34) bleiben diese Bestimmungen, konkretisiert durch das 1947 mit den USA abgeschlossene Treuhandabkommen, nun noch für eine der zum Treuhandgebiet Pazifikinseln gehörigen Inselgruppen, die Republik Palau, weiterhin anwendbar. Die drei übrigen Gebiete - das Commonwealth der Nördlichen Marianen, die Republik Marshallinseln und die Föderierten Staaten von Mikronesien - treten je für sich in ein besonderes Verhältnis der Anbindung an ihre ehemalige Verwaltungsmacht ein. Der völkerrechtliche und wirtschaftlich-politische Rahmen, den die betreffenden Insularterritorien im Vorfeld der Ablösung ihres Treuhandstatus mit den USA ausgehandelt haben, lässt eine weitgehende Kontinuität jener Existenzbedingungen erwarten, die sich während der jüngsten Periode ihrer wechselvollen Geschichte herausgebildet haben.