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Gemeinschaft und Gemeinsamkeiten Die EG und die Vereinten Nationen

Ausdrücklich gewürdigt werden in Resolution 713(1991) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Text: S.175 dieser Ausgabe) ›die Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten ..., Frieden und Dialog in Jugoslawien wiederherzustellen‹, und zwar im Anschluss an einen Hinweis auf das mit regionalen Abmachungen oder Einrichtungen befasste Kapitel VIII der UN-Charta. Zwar hat die EG hier bislang eher glücklos agiert, zumal in der Jugoslawien-Krise auch deutlich wurde, wie groß die politischen Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Weg zur ›Europäischen Union‹ noch immer sind. Gleichwohl wurden mit der Behandlung dieser Krise als ›europäische Angelegenheit‹ neue Akzente gesetzt, so wie hinsichtlich der Vereinten Nationen vor einem halben Jahr seitens der EG Neuland betreten worden war. Im April 1991 nutzte Großbritanniens Premierminister John Major die Gelegenheit eines EG-Gipfels, um sein Konzept eines Schutzbereichs für die bedrängten Kurden vorzutragen; kurz darauf forderten die EG-Außenminister gemeinsam die Weltorganisation auf, den irakischen Diktator Saddam Hussein wegen Völkermords und Kriegsverbrechen international zur Rechenschaft zu ziehen. Auf einem informellen Treffen Ende April unterstützten die EG-Außenminister sodann einen (später durch ein eigenes Konzept des UN-Generalsekretärs ersetzten) britischen Plan zur Entsendung einer UN-Polizeitruppe nach Nordirak. Interessieren soll an dieser Stelle, dass mit dem Vorgehen Großbritanniens, eines Ständigen Mitglieds des Sicherheitsrats, ein Tabu gebrochen wurde - indem nämlich die EG-Partner in die Diskussion eines Themas aus dem Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen einbezogen wurden

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