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Mittendrin statt nur dabei? Die Beteiligungsrechte der EU in den Sonderorganisationen und nachgeordneten Gremien der UN

Traditionell sind internationale Organisationen an der Arbeit anderer internationaler Organisationen – wenn überhaupt – als eher passive Beobachter beteiligt. Dies war auch die Ausgangslage für die Einbindung der Europäischen Union in die Entscheidungsstrukturen des UN-Systems. Vor allem in einigen Sonderorganisationen und nachgeordneten Gremien sind die Beteiligungsrechte jedoch deutlich in Richtung einer eigenständigen EU-Mitwirkung ausgebaut worden – nicht zuletzt aufgrund der stetigen Erweiterung der EU-Kompetenzen. Der Beitrag gibt zunächst einen systematischen Überblick über die in diesen Gremien anzutreffenden Beteiligungsformen, gefolgt von einerAnalyse der Bestimmungsfaktoren für den Zuschnitt der einzelnen Modelle. Abschließend erfolgt ein Ausblick auf die (potenzielle) weitere Entwicklung der Beteiligung der Europäischen Union im UN-System.

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