Die zehnte Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen hat 1978 der internationalen Abrüstungsdiskussion neue Impulse vermittelt - ob sie angesichts der jüngsten politischen Entwicklung im Mittleren Osten Bestand haben werden, muss vorerst offen bleiben. Während der Artikel Hans Franks in diesem Heft ein Thema aus dem Komplex ›Abrüstung und Rüstungskontrolle‹ herausgereift und die Befassung von UN-Expertengremien damit auch vor ihrem historischen Hintergrund darstellt, gibt der nachstehende Beitrag eine Gesamtübersicht über die Abrüstungsstudien der Weltorganisation - Berichte, die vom Generalsekretär im Benehmen mit einer beschränkten Zahl externer Sachverständiger im Auftrag der Generalversammlung erstellt werden. Die Auswahl dieser Experten - entweder vom Generälsekretär berufene unabhängige Berater oder aber von Staaten benannte Regierungsexperten - ist nicht formalisiert, doch wird meist auf regionale Ausgewogenheit der Herkunftsländer sowie auf Beteiligung der Großmächte geachtet. Die Arbeiten der Sachverständigengruppen gestalten sich unterschiedlich. Zum Teil sind sie lediglich ›Berater‹ des Sekretariats der Weltorganisation bei der Erarbeitung eines schwierigen Berichts, zum Teil verfassen sie jedoch eigene Gutachten, die vom Sekretariat mehr oder minder intensiv betreut und redigiert werden. Der Grad der Mitarbeit des Sekretariats bemisst sich dabei nach dem Temperament und der Schreibfreudigkeit der Mitglieder der Sachverständigengremien. Die Dauer der Arbeit eines solchen Gremiums schwankt zwischen wenigen Monaten und zweieinhalb Jahren. Im folgenden wird in erster Linie auf die jeweiligen Entstehungszusammenhänge sowie die politische Bedeutung der bislang erstellten und der derzeit in Arbeit befindlichen UN-Abrüstungsstudien eingegangen.