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Die völkerrechtliche Souveränität im Fall der Aufnahme von Staaten in die UNO

Die Bundesregierung hat auf ihrer konstituierenden Sitzung am 15. Dezember 1972 einen Gesetzentwurf über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen beschlossen. Eine entsprechende Absicht beider deutscher Staaten, der Weltorganisation beizutreten, war bereits im Zusammenhang mit dem Grundvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR durch einen Briefwechsel zwischen den Staatssekretären Bahr und Kohl zum Ausdruck gebracht worden.

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