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Die neue Finanzordnung der Vereinten Nationen Ein weiterer Schritt auf dem Wege der Reformen

Wer mit der Finanzordnung der Vereinten Nationen und ihren nachgeordneten Vorschriften umzugehen hat – die Bediensteten des UN-Sekretariats, Ministerialbeamte in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten, Rechnungsprüfer, Staatenvertreter – mußte sich bis vor kurzem mit einem aus dem Jahre 1985 stammenden und damit mehr als nur leicht veralteten Dokument zufriedengeben. Eine bereinigte Fassung der Finanzordnung, die durch eine Reihe von Resolutionen der Generalversammlung insbesondere im Laufe der neunziger Jahre weiterentwickelt worden war, gab es nicht. Im Hinblick auf die fundamentale Bedeutung dieses Regelwerks für das ordentliche Funktionieren des Verwaltungsapparats der Weltorganisation hat dies im Kreise der Anwender und sonstigen Interessierten Erstaunen ausgelöst. Der Generalsekretär – in der Praxis der für das Management zuständige Untergeneralsekretär – mußte sich deswegen unter anderem Ermahnungen und kritische Bemerkungen der Gemeinsamen Inspektionsgruppe (JIU) gefallen lassen, die von der Generalversammlung geteilt wurden. Schwerer noch als die Mühen des Anwenders der Vorschriften wogen inhaltliche Ungereimtheiten, die sich im Laufe der Zeit mit anderen normativen oder organisatorischen Erlassen des Generalsekretärs eingeschlichen hatten. In einem Bericht aus dem Jahre 1994 hatte der Generalsekretär eine Überarbeitung der UN-Finanzordnung angekündigt, mit Datum vom 11. September 2002 wurde der Generalversammlung schließlich ein Entwurf zur Billigung vorgelegt. Auf Arbeitsebene war dieser handwerkliche Teil des spezifischen Aspekts der UN-Reform schon lange erledigt, blieb indessen auf der zuständigen Leitungsebene des Sekretariats erst einmal liegen. Danach ging dann aber alles rasch über die Bühne. Nach kurzer Diskussion im Beratenden Ausschuß für Verwaltungs- und Haushaltsfragen (ACABQ) und in dem für die gleiche Thematik zuständigen 5. Hauptausschuss der Generalversammlung wurde der Entwurf des neuen finanzrechtlichen Regelwerks durch Beschluß A/57/573 vom 20. Dezember 2002 einvernehmlich angenommen. Am 1. Januar 2003 ist die überarbeitete Finanzordnung in Kraft getreten. Die auf ihr basierenden revidierten Finanzvorschriften hat der Generalsekretär mit Wirkung vom 1. Juni 2003 in Kraft gesetzt. Beide sind veröffentlicht im Bulletin des Generalsekretärs.

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