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Die Mitgliedschaften im Sicherheitsrat seit 1946

Zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung wurde Deutschland im Herbst 1994 von der Generalversammlung für die Jahre 1995 und 1996 in das mit der »Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit« betraute Hauptorgan der Vereinten Nationen, den Sicherheitsrat, gewählt. Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Diskussion um eine Erweiterung des Rates (siehe VN 511993 S. 173 ff.) hofft die Bundesregierung, in Zukunft einen permanenten Sitz in dem Gremium einnehmen zu können. Bisher sieht die Charta - die weltpolitische Lage des Jahres 1945 widerspiegelnd - nur fünf Ständige Mitglieder vor: China, Frankreich, Großbritannien, Rußland (in Nachfolge der Sowjetunion) und die Vereinigten Staaten. Zusätzlich privilegiert sind diese durch das Vetorecht, das jedem dieser Staaten de facto ein Einspruchsrecht gegen die tatsächliche oder vermutete Beeinträchtigung seiner Interessen einräumt (siehe die Aufstellungen der am Veto gescheiterten Entschliessungsanträge in dieser Zeitschrift, zuletzt bei Volker Löwe, Die Vetos im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (1983-1990), VN 111991 S. 11 ff.).

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