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Die Finanzkrise der UN in völkerrechtlicher Sicht

Die Vollversammlung des vergangenen Winters war gelähmt. Die Uneinigkeit der Großmächte — im wesentlichen die USA und Großbritannien auf der einen Seite und die Sowjetunion und Frankreich auf der anderen — über die Finanzierung von friedenserhaltenden Aktionen ließ keine Abstimmung ohne die Gefahr eines vollen Aufeinanderpralls der beiden Seiten mit etwaigen unübersehbaren Folgen zu. Die Versammlung vertagte sich am 18. Februar, nachdem sie einen besonderen Ausschuß zur Überprüfung der Finanzierungsfrage und aller hinter ihr stehenden Probleme eingesetzt hatte. Am kommenden 1. September wird die vertagte Vollversammlung wieder zusammentreffen und das Ergebnis des Ausschusses behandeln. Die Aussichten sind gegenwärtig trübe. Wir haben über die Vorgänge laufend berichtet (siehe u.a. unsere Berichte aus Neu York in den Heften 2 und 3/65). Der nachstehende Beitrag, wie auch der auf ihn folgende, behandelt die der Finanzierungskrise zu Grunde liegenden rechtlichen Probleme.

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