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Das neue Seerecht

Die III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen hat nach neunjähriger Dauer eine bedeutende Konvention verabschiedet, die nicht nur die überkommene Rechtsordnung der Meere, sondern die gesamte Völkerrechtsordnung nachhaltig beeinflussen dürfte. Die beiden folgenden Beiträge beschäftigen sich mit dem in diesem ›neuen Seerecht‹ zutage tretenden Wandel des Völkerrechts. Rüdiger Wolfrum weist darauf hin, dass die in der Konvention enthaltenen neuen Prinzipien als Ausdruck des Wandels der internationalen Staatengesellschaft zu einer Rechtsgemeinschaft gesehen werden können. Rainer Lagoni richtet das Augenmerk auf die zentrale Bedeutung des Verfahrens der Konferenz für die Entwicklung dieser neuen Prinzipien. - Diese Zeitschrift hat von Anfang an die Verhandlungen der Seerechtskonferenz kritisch begleitet.

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