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Das Internationale Übereinkommen gegen Geiselnahme Erfolg einer deutschen Initiative

Spektakuläre Geiselnahmen haben, ausgehend von Lateinamerika, seit Mitte der sechziger Jahre der Weltöffentlichkeit immer drastischer vor Augen geführt, dass eine internationale Zusammenarbeit der Staaten zur Bekämpfung und Verhinderung solcher das Leben, die Freiheit und die Sicherheit ihrer Opfer bedrohenden Gewaltakte unerlässlich ist. Die menschenrechtliche Problematik im Zusammenhang mit Geiselnahmen wird durch die Zwänge verstärkt, unter die sich die zumeist als Adressaten von Forderungen verschiedenster Art betroffenen Staaten bei den Verhandlungen um die Freilassung von Geiseln gestellt sehen. Spannungen in den internationalen Beziehungen, die in extremen Fällen zu einer Gefährdung des Friedens führen, können sich aus den internationalen Verwicklungen aus Anlass solcher Gewaltakte, z. B. aufgrund der Staatsangehörigkeit der Täter und Opfer, hinsichtlich des unter Druck gesetzten Staates, bei einer sich auf den Territorien mehrerer Staaten abspielenden Gewalttat oder durch die Flucht der Täter, ergeben. Die heute weltweite Dimension des Problems ist zunächst darin offenbar geworden, dass Geiselnahmen kein regional oder auf besondere Krisengebiete beschränktes Phänomen geblieben sind, sondern jeden Staat bedrohen.

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