Das Übereinkommen über das Verbot der chemischen Waffen
Die längsten und schwierigsten multilateralen Abrüstungsverhandlungen der Geschichte wurden vom 13. bis 15. Januar dieses Jahres in Paris mit der feierlichen Unterzeichnung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (kurz: Chemiewaffenkonvention, CWK) durch 130 Staaten erfolgreich abgeschlossen. Vier Jahre zuvor, vom 7. bis 11. Januar 1989, hatte ebenfalls in Paris eine Konferenz über das Verbot der chemischen Waffen (CW) die Genfer Abrüstungskonferenz (CD) aufgefordert, ihre Arbeit an einem entsprechenden Vertragswerk zu beschleunigen. Im Anschluß an einen früheren Aufsatz behandelt dieser Beitrag die Entwicklungen im Bereich der chemischen Abrüstung zwischen den beiden Pariser Konferenzen von 1989 und 1993 und stellt das Übereinkommen in seinen Grundzügen vor. Die CWK schließt an frühere Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft an: Seit der Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907 hatte die Staatenwelt den Einsatz chemischer und biologischer Waffen geächtet, und mit dem Genfer Giftgasprotokoll von 1925 wurde der Ersteinsatz chemischer und bakteriologischer Waffen untersagt.