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Zwischen Unterdrückung, Selbstverwaltung und Unabhängigkeit Über das Selbstbestimmunesrecht der autochthonen Völker

Indianer vor dem Völkerbundpalast - das war vor eineinhalb Jahrzehnten noch ein außergewöhnlicher Anblick. Im September 1977 hatten Nichtregierungsorganisationen zur ›Internationalen Konferenz über die Diskriminierung der Ureinwohner beider Amerikas‹ nach Genf geladen; seither sind die Anliegen der autochthonen Völker, denen schätzungsweise 300 Millionen Menschen aller fünf Kontinente angehören, auf der internationalen Tagesordnung ein Stück nach vorne gerückt. Hatte schon 1971 die Unterkommission zur Verhütung von Diskriminierung und für Minderheitenschutz, die ihrerseits der Menschenrechtskommission - einer Fachkommission des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen - zuarbeitet, einen Sonderberichterstatter zu dieser Thematik eingesetzt, so rief sie 1982 ihre ›Arbeitsgruppe über autochthone Bevölkerungsgruppen‹ (Working Group on Indigenous Populations) ins Leben. Die einmal im Jahr in Genf für mehrere Tage zusammentretende Gruppe, der fünf Mitglieder der 26köpfigen Unterkommission angehören, befasst sich mit Ereignissen und Entwicklungen, die die Menschenrechte der Ureinwohner betreffen.

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