Den Einsatz deutscher Soldaten am Horn von Afrika hat das Bundeskabinett am 21. April 1993 beschlossen: Nachdem Angehörige des Bundesgrenzschutzes mit polizeilichen Aufgaben 1989/90 in der Unterstützungseinheit der Vereinten Nationen für die Übergangszeit (UNTAG) am Übergang Namibias in die Unabhängigkeit mitgewirkt hatten und Ende 1991 mit einigen Sanitätssoldaten im Rahmen der Vorausmission der Vereinten Nationen in Kambodscha (UNAMIC) erstmals Angehörige der Bundeswehr in einer friedenssichernden Operation der Vereinten Nationen zum Einsatz gekommen waren, nimmt nunmehr zum ersten Mal eine mit einer Komponente des ›bewaffneten Selbstschutzes‹ ausgestattete deutsche Militäreinheit an einem Friedenssicherungseinsatz teil. Sie soll als Teil der erweiterten Operation der Vereinten Nationen in Somalia (United Nations Operation in Somalia, UNOSOM II) in befriedeten Gebieten die Verteilung von Hilfsgütern an die Bevölkerung des Landes überwachen und sicherstellen. Innen- und verfassungspolitisch dürfte die Diskussion hierüber in Deutschland noch geraume Zeit weitergehen. An dieser Stelle jedoch soll der internationale Aspekt beleuchtet werden, zumal sich im konkreten Fall die Grenzen zwischen Friedenssicherung und Friedenserzwingung zu verwischen scheinen. Die Tatsache, dass zum 1. Mai die UNOSOM II, eine UN-Einrichtung, den von den UN autorisierten, aber nicht unter ihrem Kommando stehenden Vereinten Eingreifverband und (UNITAF) ablöst, bietet Anlass für eine Zwischenbilanz des internationalen Engagements am Horn von Afrika und für eine Bewertung der Aussichten des mittlerweile unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eingeleiteten Ausgleichs unter den politischen Kräften Somalias.