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Zum VN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Die Aufnahme wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte in den Grundrechtsteil von Verfassungen bereitet im allgemeinen besondere Schwierigkeiten, soweit solche Rechte nicht schon in den klassischen Freiheitsrechten enthalten sind. Dies hängt damit zusammen, dass in den freiheitlichen Demokratien zwar über die Freiheitsrechte unter den sie tragenden Kräften weitgehend Übereinstimmung besteht, die Einschätzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte aber doch je nach den politischen Grundüberzeugungen sehr verschieden ist.

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