Menü

Die Bundesrepublik Deutschland und die Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen Neue Perspektiven weltweiter Verwirklichung der Menschenrechte

Von der weiteren Öffentlichkeit in der Bundesrepublik war bis vor kurzem das Inkrafttreten der beiden Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1966 kaum zur Kenntnis genommen worden. Erst neuerdings scheint die Diskussion über die Grenzen des engen Kreises der Spezialisten hinauszudringen. Im November 1977 hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung einen Vortrag des Saarbrücker Völkerrechtslehrers Wilhelm Karl Geck abgedruckt, der aus pessimistischer Grundhaltung heraus eine düstere Gesamtbilanz aufmacht und auf Grund sorgsamer Faktenanalyse zu der Feststellung gelangt, dass trotz des mit dem Inkrafttreten der Pakte erreichten juristischen Erfolgs Anzahl und Schwere der Menschenrechtsverletzungen weltweit gesehen nicht ab-, sondern zugenommen hätten. Auch Martin Krieles jüngst erschienenes Buch ›Die Menschenrechte zwischen Ost und West‹, in dem eher die dynamische Funktion der Paktrechte betont wird, wird angesichts seiner starken rechtspolitischen Prägung voraussichtlich aus dem Ghetto des Fachgesprächs unter Eingeweihten ausbrechen können. Insgesamt sind dies aber lediglich erste Ansätze, denen es noch an einem breiteren Fundament fehlt.

Das könnte Sie auch interessieren