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Wirksamere Ächtung der Folter erstrebt Menschenrechtskommission legt Entwurf einer UN-Konvention vor

Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen hat bei ihrer diesjährigen 40. Tagung den ›Entwurf einer Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe‹ der Generalversammlung zur weiteren Beschlussfassung überwiesen. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat die Staaten inzwischen eingeladen, zu dem Entwurf bis zum 1. September 1984 Stellung zu nehmen. Die Konvention selbst muss - nach voraussichtlich intensiver Erörterung im 3. Hauptausschuss - von der Generalversammlung angenommen werden, bevor sie zur Zeichnung und Ratifizierung durch die Staaten aufgelegt werden kann. Die nachfolgende Darstellung befasst sich mit den wesentlichen Regelungen dieses Entwurfs und den damit aufgeworfenen Problemen.

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