Standpunkt | Wer hilft dem Hilfswerk?
Schon lange ist das im Jahr 1949 gegründete Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UN Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East – UNRWA) denjenigen ein Dorn im Auge, die bestreiten, dass palästinensische Flüchtlinge ein Recht auf Rückkehr hätten, oder die dieses Recht nach über 75 Jahren endlich ad acta legen wollen.
Doch noch nie waren die Vorwürfe gegen das UNRWA so bedrohlich wie seit den Terroranschlägen der Hamas vom 7. Oktober 2023 und dem durch sie ausgelösten Krieg im Gazastreifen. Die israelische Regierung warf der Organisation Ende Januar 2024 vor, dass zwölf Angestellte an den Gräueltaten des 7. Oktober beteiligt gewesen wären und dass ein substanzieller Teil der Belegschaft in bewaffneten Gruppen aktiv sei. Im Februar 2024 kam die Anschuldigung hinzu, dass es unter dem UNRWA-Hauptsitz in Gaza-Stadt ein Datenzentrum der Hamas gegeben habe, das mit dem Strom- und IT-Netz des Hilfswerks verbunden gewesen sei.
Stichfeste Beweise präsentierte Israel für die Anschuldigungen gegen die Angestellten des Hilfswerks nach Aussagen von UNRWA-Verantwortlichen und Gebern bislang nicht. Unklar bleibt auch, warum Israel nicht bereits früher Einspruch gegenüber terrorverdächtigen Angestellten eingelegt hatte. Schließlich legt das Hilfswerk die Listen der Mitarbeitenden in Gaza regelmäßig Israel vor. Die Vorwürfe müssen selbstverständlich lückenlos aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Noch nie war die Arbeit des Hilfswerks für die Bevölkerung des Gazastreifens so überlebenswichtig wie angesichts des aktuellen Krieges. Keine andere Organisation kann die langjährige Erfahrung und die Infrastruktur aufbieten, die es braucht, um angesichts einer sich abzeichnenden Hungersnot und des Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung überlebenswichtige humanitäre Nothilfe zu leisten. Und es gilt als Stabilitätsanker für die gesamte Region.
Dennoch setzten 16 Länder infolge der israelischen Anschuldigungen ihre Zahlungen an das UNRWA (teilweise) aus, darunter auch die größten bilateralen Geber, die USA und Deutschland. Damit stürzten sie das Hilfswerk gerade dann, wenn es am meisten gebraucht wird, in eine existenzielle Krise – und dies, obwohl der Internationale Gerichtshof (International Court of Justice – ICJ) in einer einstweiligen Verfügung am 26. Januar unter anderem angeordnet hatte, humanitäre Hilfe sicherzustellen. Dass es auch anders ging, zeigten Norwegen, Spanien und weitere Staaten, die zwar eine gründliche Untersuchung forderten, aber ihre Unterstützung für das UNRWA bis auf Weiteres fortsetzten beziehungsweise sogar ausweiteten. Das Hilfswerk selbst entließ in Reaktion auf die israelischen Vorwürfe bereits zehn der beschuldigten Mitarbeiter (zwei weitere waren ums Leben gekommen) und leitete eine interne und eine externe Untersuchung ein, deren Abschlussberichte im April vorliegen sollen.
Um das Hilfswerk künftig noch besser gegen Unterminierung seitens der israelischen Regierung abzusichern, sollte Deutschland es dabei unterstützen, die Handlungsempfehlungen der erwarteten Abschlussberichte umzusetzen. Prioritär ist jetzt aber, dass die Bundesregierung zeitnah ihre finanzielle Unterstützung für das Hilfswerk in Gaza wieder aufnimmt und auf Israel einwirkt, die Arbeit der Organisation nicht zu blockieren. Ein Waffenstillstand, umfassender humanitärer Zugang und der effektive Schutz der Nothelferinnen und Nothelfer sind Voraussetzungen, um das Leid der Zivilbevölkerung zu lindern und eine Hungerkatastrophe zu verhindern.