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Verläßliche Finanzierung als unverzichtbares Reformelement Perspektiven für die Entwicklungszusammenarbeit der Vereinten Nationen und das UNDP

Seit Beginn dieses Jahrzehnts haben sich die Rahmenbedingungen der von den Vereinten Nationen gestalteten und ausgeführten Entwicklungszusammenarbeit verändert. Schon zuvor wurde in der Praxis die von der UN-Generalversammlung immer wieder bekräftigte zentrale Rolle des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme, UNDP) in Frage gestellt, verlagerten sich immer mehr operative Tätigkeiten zur besser ausgestatteten Weltbankgruppe. Überdies zieht mittlerweile die oft beschworene ›Gebermüdigkeit‹ mannigfache finanzielle Einschränkungen nach sich; zugleich wird die Weltorganisation von Staaten und nichtstaatlichen Akteuren nachdrücklich zur Reform an Haupt und Gliedern aufgefordert – wenn auch mit unterschiedlichen, teils unvereinbaren Vorstellungen von Ziel und Inhalt allfälliger Reformen. Mit der 1997 nach mehrjähriger Vorarbeit verabschiedeten ›Agenda für die Entwicklung‹ indes ist der Staatengemeinschaft der große Wurf nicht gelungen. UN-Generalsekretär Kofi Annan hat jedoch im Rahmen seiner administrativen Möglichkeiten – etwa durch die Schaffung des ›Exekutivausschusses für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten‹, in dem die einschlägig tätigen Arbeitseinheiten des Sekretariats einschließlich der Regionalkommissionen vertreten sind, und der ›Gruppe für Entwicklung‹, der UNDP, UNICEF, UNFPA, WFP und andere auf dem Gebiet tätige Organisationseinheiten angehören – Voraussetzungen für eine weitergehende Neuorientierung geschaffen.

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