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Verjährung von Kriegs- und Humanitätsverbrechen Zu den Beratungen in den Vereinten Nationen

Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen befaßte sich auf ihrer 23. Tagung, die vom 20. Februar bis zum 23. März 1967 in Genf stattfand, u. a. mit der Verjährung von Kriegs- und Humanitätsverbrechen. Die aus den Vertretern von 32 Staaten bestehende Kommission war einhellig der Auffassung, daß eine internationale Konvention zur Bestrafung dieser Verbrechen dringend erforderlich sei. Aus Zeitmangel war die Kommission selbst nicht in der Lage, einen entsprechenden Vertragsentwurf fertigzustellen.

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