Seit der Gründung der WTO richtet sich die öffentliche Aufmerksamkeit in aller Regel auf diese zwischenstaatliche Organisation, sobald es um die internationalen Wirtschaftsbeziehungen geht. Vergleichbares Interesse zog in früheren Jahren die UNCTAD auf sich, ein Spezialorgan der Vereinten Nationen, das pointiert die Interessen der Entwicklungsländer verfocht; heute verfolgt es deren Anliegen noch immer, wenn auch auf weniger spektakuläre Weise als früher. Stets auf die Fachöffentlichkeit beschränkt blieb indes das Interesse an der UNCITRAL, der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht. Dieses 1966 gegründete Nebenorgan der Generalversammlung hat seit langem wesentliche Beiträge zur Entwicklung und Harmonisierung des internationalen Handelsrechts geleistet. Dieser mühevollen Aufgabe hat sich die UNCITRAL in einem schwer überschaubaren Feld gestellt, in dem die privaten Akteure eine besonders gewichtige Rolle spielen und in dem durch verschiedene Einrichtungen nicht selten Doppelarbeit geleistet wird. Die letzten wichtigen Arbeitsergebnisse der Kommission sind das UNCITRAL-Mustergesetz zur Schlichtung auf dem Gebiet des internationalen Handelsrechts, das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 19. November des Vorjahres mit ihrer Resolution 57/18 verabschiedet wurde, sowie das UNCITRAL-Mustergesetz über elektronische Signaturen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Abtretung von Forderungen im internationalen Handel vom Herbst 2001.