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UN-Maßnahmen gegen Libyen Eine völkerrechtliche Betrachtung

Rasch und entschlossen haben die Vereinten Nationen auf die Krise in Libyen im Februar 2011 reagiert. Der Sicherheitsrat hat ein Waffenembargo und Sanktionen verhängt, die Situation an den Internationalen Strafgerichtshof überwiesen, die Erlaubnis für die Einrichtung einer Flugverbotszone gegeben und die Ermächtigung zum Ergreifen »aller erforderlichen Maßnahmen« zum Schutz der Zivilbevölkerung erteilt. Es steht außer Zweifel, dass der Sicherheitsrat diese Maßnahmen autorisieren durfte. Fraglich ist jedoch, ob Waffen an Aufständische geliefert werden dürften, ob es erlaubt wäre, Staatschef Muammar al-Gaddafi anzugreifen und ob Bodentruppen eingesetzt werden dürften. Diese Fragen sollen im vorliegenden Beitrag erörtert werden.

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