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Sitz in Hamburg Die Bundesrepublik Deutschland und der Internationale Seegerichtshof

Die öffentliche Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland über die Haltung zum Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10 .Dezember 1982 (SRÜ) hat sich vornehmlich auf die wirtschaftspolitischen Aspekte des Vertragswerks konzentriert. Näher betrachtet werden soll hier ein ebenfalls für die Bundesrepublik relevantes Ergebnis der Dritten Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen (1973-1982): die Errichtung des Internationalen Seegerichtshofs (ISGH). Die Schaffung eines internationalen Gerichts für seerechtliche Streitigkeiten war auf der Seerechtskonferenz wenig umstritten. Schon die ersten Verhandlungstexte sahen ein solches Gericht vor, das zuerst von den Vereinigten Staaten vorgeschlagen worden war. Der ISGH ist Teil des Streitbeilegungssystems des SRÜ. Alle Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung desselben müssen mit friedlichen Mitteln beigelegt werden, wobei verschiedene obligatorische Verfahren vorgesehen sind. Dazu gehört vor allem die gerichtliche Streiterledigung.

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