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Rechtsprobleme nach der Beilegung des Streites über Südtirol

Frieden, Entwicklung und fruchtbare Zusammenarbeit in Europa und auch den anderen Weltregionen können nur gesichert werden, wenn von nationalstaatlicher Rechthaberei Abstand genommen wird und die Rechte der Volksgruppen in einem supranationalen Kontext politisch und juristisch verankert werden. Zwar ist dieser Weg auch für Südtirol noch keineswegs abgeschlossen, doch ändert dies nichts an der Gültigkeit dieser Maxime. Denn die Südtirolfrage ist auch nach der Beendigung der österreichisch-italienischen Auseinandersetzung vor den UN noch immer konfliktträchtig, und zwar insbesondere auf Grund divergierender Rechtsauffassungen der ehemaligen Streitparteien und einiger nicht ausgeräumter grundlegender Probleme; hier sind vor allem die Einwirkungsmöglichkeit der staatlichen Gesetzgebung auf die Autonomie und die Frage der rechtlichen und internationalen Absicherung des ›Pakets‹ zu nennen.

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