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Politik für Behinderte in der Bundesrepublik Deutschland

Entschiedene Sozialpolitik für Behinderte, gezielte Rehabilitationspolitik findet in der Bundesrepublik Deutschland seit 1969 statt. Zwar stand am Anfang der fünfziger Jahre noch eine Neuerung: Mit dem Schwerbeschädigtengesetz von 1953 wurde nach der Rechtszersplitterung der unmittelbaren Nachkriegszeit eine neue einheitliche Regelung geschaffen, auf der Grundlage dessen, was bereits in der Weimarer Republik Gesetz geworden war. Neu hinzu kam - und das war ein Fortschritt - die Einführung einer Ausgleichsabgabe, die der Arbeitgeber zu zahlen hat, wenn er seiner Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter entsprechend dem Gesetz nicht nachkommt. Die Ausgleichsabgabe betrug nach jenem Gesetz pro nicht besetztem Pflichtplatz monatlich 50 DM. Ebenfalls neu war bei Verabschiedung dieses Gesetzes die Einführung eines bezahlten Zusatzurlaubes von 6 Arbeitstagen pro Jahr. Damit stammen zwei ganz entscheidende Regelungen zur Förderung der Beschäftigung von Schwerbehinderten bzw. zur Erleichterung ihres Arbeitslebens aus einer Zeit, für die ganz gewiss der heute anscheinend so populäre Vorwurf nicht gelten kann, für die Schwerbehinderten - damals Schwerbeschädigten - sei zuviel getan worden.

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