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Hilfe für die Wehrlosen Die Konvention über die Rechte des Kindes

40 000 Kinder sterben täglich - und viele Todesfälle davon wären vermeidbar -, 45 vH der in armen Ländern lebenden Kinder unter fünf Jahren (ungefähr 155 Millionen) leben am Rande des Existenzminimums, über 50 Millionen junge Menschen müssen schon im Kindesalter arbeiten, 120 Millionen Kinder zwischen sechs und elf Jahren gehen nicht zur Schule. Kinderprostitution, Obdachlosigkeit, sexueller Missbrauch von Kindern, zerrüttete Familien, Drogenprobleme, Armut und Krankheit sind alarmierende Realität nicht nur in den Entwicklungsländern, sondern in allen Teilen der Welt.

Am 20.November 1989, 30 Jahre nach der ›Erklärung der Rechte des Kindes‹ und zehn Jahre nach Beginn der Arbeiten im ›Jahr des Kindes‹, nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen ohne förmliche Abstimmung mit Resolution 44/ 25 ein Regelwerk an, das zum ersten Mal in völkerrechtlich verbindlicher Form einen umfassenden Katalog von Rechten der Kinder formuliert: die Konvention über die Rechte des Kindes (Text: S.112ff. dieser Ausgabe). 60 Staaten haben das Übereinkommen bislang (Stand: 1.5.1990) unterzeichnet, in Kraft wird es aber erst dann treten, wenn es von mindestens 20 Staaten ratifiziert worden ist. Zur Unterzeichnung aufgelegt wurde das Vertragswerk am 26.Januar 1990; die Bundesrepublik Deutschland hat am gleichen Tag unterschrieben.

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