Mit ihrer Resolution 31/169 vom 21. Dezember 1976 proklamierte die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Jahr 1979 zum Internationalen Jahr des Kindes, um damit einen äußeren Rahmen für weitere Überlegungen über die besonderen Probleme der Kinder und über eine Verbesserung ihrer Lage zu schaffen. Sie trug damit einem weitverbreiteten Empfinden Rechnung, dass nach umfangreichen Tätigkeiten zu Gunsten der Frauen nun auch etwas für die Kinder geschehen müsse. Zwar hatte die Generalversammlung, an die Genfer Deklaration über die Rechte des Kindes von 1924 anknüpfend, bereits durch ihre Resolution 1386(XIV) vom 20. November 1959 eine neue, zehn Leitsätze enthaltende Deklaration über die Rechte des Kindes angenommen; auch hatte sie den in Art. 25 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 aufgestellten Forderungen nach besonderem sozialen Schutz für alle Kinder bereits im Jahre 1966 größeren Nachdruck dadurch verschafft, dass sie mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 24) und mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Art. 10) spezielle Staatenverpflichtungen (mit dem Zivilpakt möglicherweise sogar unmittelbare individuelle Rechtsansprüche) zum Schutze der Kinder schuf, die inzwischen von mehr als 40 Staaten in völkerrechtlich bindender Weise übernommen worden sind. Gleichwohl lässt sich nicht übersehen, dass sich die UN-Generalversammlung bei der konkreten Ausgestaltung dieser dort geschaffenen Rechte, wie sie das z. B. zu Gunsten der Frauen in den Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau, über die Statsangehörigkeit der verheirateten Frau und über die Eheschließung erreichen konnte, bislang von anderen Teilen der UN-Familie, insbesondere von UNICEF und der Internationalen Arbeitsorganisation, übertreffen lassen musste.