An der Schwelle zum 21. Jahrhundert hatte sich die Europäische Union (EU) ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Neben der Vollendung des Binnenmarkts und der Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion ist mit den Verträgen von Maastricht und Amsterdam auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zum festen Bestandteil des europäischen Integrationsprozesses geworden. Seit den Beschlüssen der Tagungen des Europäischen Rates von Köln im Juni 1999 und Helsinki im Dezember 1999 entwickelt sich in einem geradezu atemberaubenden Tempo innerhalb der GASP auch eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), deren Kern die sogenannten Petersberg-Aufgaben bilden. Dabei handelt es sich im einzelnen um humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, um friedenserhaltende Aufgaben und um Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen. Die an zweiter und dritter Stelle genannten Aufgaben entsprechen den in der englischen Terminologie als ›peace-keeping‹ und ›peace enforcement‹ bezeichneten Maßnahmen, die sich in der mittlerweile mehr als fünfzigjährigen Praxis der Friedenssicherungseinsätze herausgebildet haben beziehungsweise im Kapitel VII der UN-Charta verankert sind und deren Durchführung vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu beschließen ist. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, wie sich das Verhältnis von EU und Weltorganisation künftig gestalten wird. Welche Auswirkungen haben GASP und ESVP auf die Beziehungen zu den Vereinten Nationen? Wie treten die EU beziehungsweise ihre Mitgliedstaaten in dem bedeutendsten weltpolitischen Forum auf? Wo bleibt die angestrebte Gemeinsamkeit der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, wenn es um die Vertretung nationaler Interessen im Rahmen der Vereinten Nationen geht? Welche Maßnahmen muß die EU ergreifen, um dem Anspruch, international mit einer Stimme zu sprechen, gerecht zu werden? Dieser Beitrag versucht, Antworten auf einige dieser Fragen zu geben und Defizite aufzuzeigen. Gefordert wird eine kohärente Politik der EU in ihrem Umgang mit den Vereinten Nationen.