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Ein Aggressor wird haftbar gemacht Die Entschädigungskommission der Vereinten Nationen (UNCC) für Ansprüche gegen Irak

Im Mai meldeten die irakischen Zeitungen das Eintreffen der ersten Medikamentenlieferung, die das Land gemäß der mit den Vereinten Nationen getroffenen Vereinbarung einführen durfte. Seit dem 10. Dezember 1996 verkauft Irak wieder Erdöl auf dem internationalen Markt. Die Erlaubnis dazu hatte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 986(1995) gegeben, die unter dem Motto ›Öl für Lebensmittel‹ steht. Damit wurde das seit der Invasion Kuwaits 1990 gegen Irak bestehende Embargo teilweise suspendiert. Während eines halben Jahres darf Bagdad Erdöl für 2 Mrd US-Dollar verkaufen. Die Einkünfte dürfen nur für Lebensmittel und Medikamente verwendet werden. Vorher sind jedoch 30 vH für die von der Entschädigungskommission der Vereinten Nationen (United Nations Compensation Commission, UNCC) anerkannten Ansprüche gegen Irak aus dem Zweiten Golfkrieg abzuführen. Der nachfolgende Beitrag stellt diese in der Geschichte der Vereinten Nationen einmalige Kommission und ihre Praxis vor, die wie das Sonderregime für die Abrüstung Iraks in Gestalt der ›Sonderkommission der Vereinten Nationen‹ (UNSCOM) mit der Resolution 687(1991) des Sicherheitsrats geschaffen worden war.

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