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Die Vereinten Nationen und die Staatenlosigkeit

Das Problem der Staatenlosigkeit hat gerade in den letzten Jahrzehnten, insbesondere seit dem Ersten Weltkrieg, größeren Umfang angenommen. Da Fragen der Staatsangehörigkeit grundsätzlich in den innerstaatlichen Bereich fallen, d. h. jeder Staat berechtigt ist zu bestimmen, wer seine Staatsangehörigkeit besitzt, ist Staatenlosigkeit im Sinne des Mangels einer Staatsangehörigkeit unvermeidlich. Trotzdem ist das Auftreten von Staatenlosigkeit in normalen Zeiten gering. In Ländern, in denen die Staatsangehörigkeit durch Geburt im Staatsgebiet erworben wird (jus soli), ist Staatenlosigkeit bei Geburt kaum denkbar; in anderen Ländern, deren Staatsangehörigkeitsrecht auf dem Abstammungsprinzip (jus sanguinis) beruht, kommt sie immerhin vor, insbesondere bei Kindern staatenloser Eltern.

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