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Die UN als ›Geburtshelferin‹ der Dekolonisation

In den 1960er Jahren erreichte das Ansehen der Vereinten Nationen einen Höhepunkt, als die Organisation maßgeblich die Kampagne zur Dekolonisation vorantrieb. Doch was geschah danach? Dieser Beitrag zeichnet den langen und verschlungenen Pfad zur Befreiung nach und wirft die Frage auf, ob der Dekolonisationsprozess nun abgeschlossen ist.

Sitzungssaal
Sitzung des Sonderausschusses für Dekolonisierung (C-24) im Jahr 2023. UN Photo/Manuel Elías

In seiner Rede vor dem Internationalen Gerichtshof (International Court of Justice – ICJ) in Den Haag am 20. Februar 2024, im Rahmen des Verfahrens gegen die israelische Besatzung der Palästinensischen Gebiete, erklärte der südafrikanische Botschafter in den Niederlanden Vusi Madonsela: »Palästina, das letzte uneingelöste feierliche Versprechen der Zivilisation, für das die internationale Gemeinschaft Verantwortung trägt, muss jetzt erfüllt werden. Das palästinensische Volk muss die Möglichkeit haben, sein unveräußerliches Recht auf Selbstbestimmung auszuüben.«[1] Er bezog sich dabei auf die Verpflichtungen der Vereinten Nationen gegenüber Treuhandgebieten gemäß Kapitel XII der UN-Charta. Diese spezielle Formulierung geht auf die Satzung des Völkerbunds zurück, der Vorgängerorganisation der Vereinten Nationen, in der bestimmten Gebieten ein Mandat über andere Gebiete erteilt wurde, um sie als Teil des ›feierlichen Versprechens‹ der Zivilisation in die Unabhängigkeit zu leiten. Im Laufe dieses Falles waren die Argumente vor dem ICJ, dem höchsten Rechtsorgan der UN, gespickt mit Verweisen auf Dekolonisation und viele verwiesen auf das Selbstbestimmungsrecht, das dem palästinensischen Volk derzeit verweigert wird. Auf einmal standen die UN und ihre Rolle beim Schutz und bei der Förderung von Selbstbestimmung im Fokus und es kam die generelle Frage auf, wie die Organisation insgesamt mit dem Thema Dekolonisation umgegangen ist.

 

Neue Herausforderungen für das UN-System

Es waren hauptsächlich Vertreterinnen und Vertreter des Globalen Südens, die die UN von Anfang an dafür nutzten, den Dekolonisationsprozess voranzutreiben. Seit den 1950er Jahren beeinflussten viele neue UN-Mitgliedstaaten aus Afrika, Asien und Lateinamerika Funktionsweise und Strukturen des UN-Systems erheblich. Es handelt sich hierbei um einen geografischen Raum, der als ›Dritte Welt‹ bezeichnet wurde beziehungsweise der aus ›Entwicklungsländern‹ besteht. Akteure, Organisationen und Staaten aus unterschiedlichen Regionen arbeiteten zusammen, um bestehende UN-Ausschüsse zu verändern, die Verfahren der UN anzupassen und Wege zu finden, um die Dekolonisa­tion voranzutreiben. Dabei stützten sie sich auf die UN-Charta und legten bestehende Artikel und Regeln neu und innovativ aus. Um die unterschiedlichen Probleme der Dekolonisation besser bewältigen zu können, arbeiteten die Beteiligten gemeinsam daran, die Rolle der UN bei der Steuerung dieses Prozesses zu stärken. Sie nutzten den Vierten Ausschuss der Generalversammlung für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung sowie den Treuhandrat (Trusteeship Council) und schufen weitere, neue Ausschüsse wie den Sonderausschuss für Dekolonisation (Special Committee on Decolonization – C24), um die Unabhängigkeit von noch unter Kolonialherrschaft stehenden Ländern zu beschleunigen und die politische und wirtschaftliche Entwicklung von gerade unabhängig gewordenen Ländern zu fördern. Um dies zu erreichen, bildeten sie zu bestimmten Themen formelle und informelle Interessensgemeinschaften, schalteten UN-Bedienstete ein, schufen neue Regeln und Verfahren und engagierten nichtstaat­liche Organisationen (NGOs), um gegen den Status quo zu protestieren: das ungleiche Verhältnis zwischen Nord und Süd.

Während die Akteure des Globalen Südens im UN-Umfeld zusammenarbeiteten, vernetzten sie sich immer stärker. Sie verfolgten gemeinsame Ideen zur Dekolonisation, die sie nach und nach auch umsetzen konnten. Dies führte schließlich zu grundlegenden Veränderungen. Durch intensive Kontakte zwischen dem Globalen Süden und Vertreterinnen und Vertretern des Westens veränderte sich die Dekolonisationspolitik in diesen Jahren sehr stark und wirkte sich sowohl positiv als auch negativ auf die UN und auf die afrikanischen Staaten aus. Obwohl die Vereinten Nationen in den Bereichen Dekolonisation, wirtschaftliche Eigenständigkeit und Menschenrechte kompetenter wurden, führte der Kampf um ihre Souveränität viele frisch unabhängig gewordene Staaten direkt in einen Nord-Süd-Konflikt. Es stellte sich die grundlegende Frage, was die UN, die schließlich zum größten Teil von ehemaligen Kolonialmächten dominiert werden, überhaupt tun können und worin die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft besteht, das Thema Kolonialherrschaft endgültig abzuwickeln. Wie die Debatten um die israelische Besatzung der Palästinensischen Gebiete und die Gräueltaten am palästinensischen Volk zeigen, bleiben die Fragen, wie und wann die internationale Gemeinschaft handeln sollte, nach wie vor äußerst aktuell. Somit ist dies auch ein guter Zeitpunkt, um das verlockende Versprechen der UN, den Prozess der Dekolonisation zu vollenden, genauer zu untersuchen.

 

Die UN-Gründungskonferenz und die Ursprünge der Dekolonisation

Zwischen April und Juni 1945 versammelten sich in San Francisco in den USA rund 850 Delegierte, die 50 Nationen vertraten, um auf der Konferenz der Vereinten Nationen eine internationale Organisation zu gründen sowie die UN-Charta und das Statut des Internationalen Gerichtshofs (International Court of Justice – ICJ) zu beschließen. Unter den Delegierten befanden sich auch Vertreter asiatischer und lateinamerikanischer Staaten, wie etwa Carlos Rómulo aus den Philippinen, Mahatma Gandhi und Vijaya Lakshmi Pandit aus Indien und Eduardo Zuleta Ángel aus Kolumbien. Afrika war durch Repräsentanten aus Ägypten, Äthiopien, Liberia und Südafrika vertreten, doch die meisten afrikanischen Staaten standen noch unter Kolo­nialherrschaft. Es gab auch antikoloniale Wortführer wie William Edward Burghardt Du Bois, der das Thema Dekolonisation vorantrieb und in eindringlichen Erklärungen ein Ende des Kolonialismus forderte. Er plädierte dafür, allen Staaten die Unabhängigkeit zu gewähren, und gemäß Artikel 1.2 der UN-Charta »freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen.«

Trotz dieser lautstarken Rufe nach Unabhängigkeit für alle Länder der Welt schien es zunächst so, als würden die UN das koloniale System aufrechterhalten wollen und die europäischen Kolonialmächte und den Imperialismus schützen. Während sich die USA offen für ein Ende des Kolonialismus einsetzten, lehnten europäische Kolonialmächte wie Belgien, Frankreich, Portugal und das Vereinigte Königreich trotz Bestimmungen in der Charta zur Unabhängigkeit aller Kolonien jegliche Einmischung in ihre Kolonialgebiete entschieden ab. Neben Artikel 1.2 verweist insbesondere Artikel 2.1 auf die »souveräne Gleichheit aller ihrer Mitglieder«, und laut Kapitel XI der Erklärung über Hoheits­gebiete ohne Selbstregierung (Non-Self-Governing Territories – NSGTs) soll die Unabhängigkeit der NSGTs vorangetrieben und den Vereinten Nationen eine Aufsichtsfunktion bei der Überwachung der diesbezüglichen Entwicklungen übertragen werden. NSGTs werden in der Charta als »Hoheitsgebiete […], deren Völker noch nicht die volle Selbst­regierung erreicht haben,« definiert. Die Generalversammlung legte zunächst im Jahr 1946 fest, auf welche Gebiete sich diese Bestimmungen beziehen, und erstellte eine Liste von 72 Territorien, für die Kapitel XI der Charta relevant ist.[2]

Trotz lautstarker Rufe nach Unabhängigkeit schien es zunächst so, als würden die UN das koloniale System aufrechterhalten wollen.

Laut Mary-Ann Heiss fand die »Suche nach internationaler Rechenschaftspflicht« in den Anfangsjahren der UN weitgehend durch den Treuhandrat und den Informationsausschuss (Committee on Information) aus den NSGTs statt.[3] Dieser Ausschuss verpflichtete die verwaltenden Staaten – Belgien, Frankreich, Portugal, die USA und das Vereinigte Königreich – regelmäßig Berichte über die Lebensbedingungen der Menschen unter ihrer Herrschaft in diesen Gebieten und über die Fortschritte auf dem Weg zur Unabhängigkeit vorzulegen. In den frühen 1950er Jahren verteidigten die europäischen Kolonialmächte ihre Position mit Artikel 73 (e) der UN-Charta und argumentierten, dass diese Berichterstattung sich lediglich auf ›technische‹ Informationen über die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Völker, über die sie herrschten, beschränke und nicht die politische Entwicklung dieser Gebiete beträfe. Die kolonialkritischen Mitglieder des Ausschusses wie Ägypten, Indien, Kuba und die Philippinen wiesen diese Argumentation zurück – die politische Entwicklung dieser Gebiete sei sehr wohl das Anliegen der Verfasser der Charta gewesen.

Um die Argumente der Kolonialmächte anzufechten, brachten Chile und die Philippinen diese Frage in einer formellen Resolution in die Generalversammlung ein.[4] Auch die gerade erst geschaffene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in der die grundlegenden Rechte für die gesamte Menschheit definiert werden, sollte laut Menschenrechtsvertretern wie Romulo auch in kolonialen Gebieten umgesetzt werden. Nun sollten die Vereinten Nationen weitere Informationen liefern, die sich nach Ansicht von Akteuren des Globalen Südens eben nicht nur auf die ›technische‹ Entwicklung dieser Gebiete beschränken sollten, sondern auch die Förderung der Menschenrechte und den politischen Fortschritt auf dem Weg zur vollständigen Unabhängigkeit einschließen müssten. Die Debatte wurde vom Vierten Ausschuss der Generalversammlung aufgegriffen. Der Ausschuss änderte nun seine Arbeitsweise und begann, trotz der Einwände der Kolonialmächte und mit Unterstützung von Mitgliedern des Globalen Südens, auch Antragssteller aus den NSGTs anzuhören und ihre Anliegen zu berücksichtigen. Diese enthüllten oft schockierende Details über die Zustände in ihren Gebieten, die in starkem Kontrast zu dem rosigen Bild standen, das in den offiziellen Berichten vermittelt wurde. Die Stärkung des Vierten Ausschusses brachte den NSGTs einen erheblichen Schub in Richtung Unabhängigkeit, da sich die normativen und moralischen Standards nun verschoben hatten. Dies war vor allem auf die Initiativen des Globalen Südens zurückzuführen.[5] In diesem Zusammenhang hatte die Unabhängigkeit Ghanas im Jahr 1957 einen erheblichen Einfluss auf den weltweiten Feldzug gegen alle Formen des Kolonialismus.

Im Dezember 1960 verabschiedete die Generalversammlung eine Resolution über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Völker.

Ghana war der erste afrikanische Staat, der vom Vereinigten Königreich unabhängig wurde, und als Premierminister Kwame Nkrumah an die Macht kam, hatte dies Auswirkungen auf den gesamten afrikanischen Kontinent. Nkrumah war ein überzeugter Panafrikanist, der daran glaubte, dass ein geeinter afrikanischer Kontinent der beste Weg sei, um den Imperialismus zu besiegen, unter dem Afrika litt, und um die Befreiung der afrikanischen Staaten herbeizuführen. Er war ein charismatischer und provozierender Redner, der Ghanas Plattform bei den UN nutzte, um das Thema Dekolonisation voranzutreiben. Gleichzeitig vereinte er hier die antikolonialen Akteure, um ihre Bemühungen zu bündeln.[6]5 Sein Ziel eines freien und geeinten Afrikas und dessen Dekolonisation sollte mit Hilfe der UN in der Rolle einer Art ›Geburtshelferin‹ erreicht werden. Ghana und viele weitere Länder des Globalen Südens arbeiteten nicht nur gemeinsam auf dieses Ziel hin, es zeigte sich hier ihre Vision von den UN als Wegbereiterin zu wahrer Unabhängigkeit und Freiheit für die unterdrückten Völker der Welt.

Während Nkrumahs Rhetorik vom UN-Amtssitz in New York bis zu den Dörfern Kongos anti-imperiale Begeisterung auslöste, kam es im Jahr 1960 zu einem Höhepunkt: 17 neue afrikanische Länder erlangten ihre Unabhängigkeit, und die UN erkannte ihre Souveränität offiziell an. Zu diesen gehörten Burkina Faso, Benin, Côte d'Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, Gabun, Kamerun, Madagaskar, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, die Republik Kongo, Senegal, Somalia, Togo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik. Die Länder des Globalen Südens, die nun die Mehrheit der UN-Mitgliedstaaten stellten, verfolgten jetzt mit noch mehr Nachdruck das Ziel einer gerechteren Weltordnung. Großen Einfluss nehmend und die Tagesordnung der Generalversammlung dominierend, begannen Mitglieder wie Chile, Ghana, Guinea, Indien und Indonesien, Resolutionen einzubringen, die sich mit verschiedenen Aspekten der Dekolonisation befassten. Hier ging es um das Streben nach wirtschaftlicher Souveränität, um die Kontrolle von natürlichen Ressourcen bis hin zu Forderungen nach wirtschaftlichen und sozialen Rechten, die in Verbindung mit politischen und bürgerlichen Rechten in der ganzen Welt verwirklicht werden sollten.

Im Dezember 1960 verabschiedete die Generalversammlung eine Resolution in Form der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker.[7] Darin wurde das Recht aller Völker auf Selbstbestimmung erklärt und gefordert, dass mit sofortiger Wirkung die Macht an alle noch unter Kolonialherrschaft oder Treuhänderschaft stehenden Gebiete übertragen werden solle. Die Resolution wurde durch den C-24 gestärkt, der mit der Umsetzung der Resolution beauftragt worden war und die kolonialkritischen Mitgliedstaaten kontrollierten. Im Jahr 1962 verabschiedete die Generalversammlung dann mit großer Mehrheit eine weitere Resolution, in der die kürzlich unabhängig gewordenen Länder eine »dauerhafte Kontrolle« über ihre natürlichen Ressourcen zugesichert bekamen – ein Anspruch, den westliche Mächte in den Ausein­andersetzungen um wirtschaftliche Hoheiten seit dem Jahr 1945 in den UN immer wieder angefochten hatten.[8] Diese Resolutionen waren für den Dekolonisationsprozess und für die Rolle der Staaten des Globalen Südens in den UN äußerst bedeutsam. So umfasste die Agenda zur Dekolonisation jetzt auch die wirtschaft­liche Eigenständigkeit, Menschenrechte und die soziale und politische Entwicklung in den verbleibenden NSGTs und post­kolonialen Gebieten. Gleichzeitig hatten sich Mitglieder des Globalen Südens so gut abgestimmt, dass sie einen Konsens für die Kampagne zur vollständigen Dekolonisation erreichen konnten. Sie hatten durch diesen Prozess aber auch das Wesen und politische Umfeld der Vereinten Nationen dauerhaft verändert.

 

Der Sonderausschuss für Dekolonisation

Die Resolution 1514 brachte eine wichtige Entwicklung hervor – die Gründung des C-24 im Jahr 1961. Dieser Ausschuss prüft die politische und wirtschaftliche Entwicklung der verbleibenden NSGTs, hört ihre Vertreterinnen und Vertreter an und entsendet Delegationen in die Gebiete. Auf dieser Grundlage kann der 24-köpfige Ausschuss der Generalversammlung Resolutionsentwürfe vorlegen. Er ist dazu da, Möglichkeiten und Methoden für die Dekolonisation zu entwickeln und umzusetzen. Obwohl er von Anfang an hauptsächlich aus Mitgliedstaaten aus dem Globalen Süden bestand, ist er nicht immer erfolgreich gewesen. Das Prinzip der Selbstbestimmung der Völker, das der Ausschuss schützen sollte, hat sich im Laufe der Zeit allerdings immer weiter aufgespalten. Auf der einen Seite hat der Ausschuss dazu beigetragen, einige erfolgreiche Fälle von Dekolonisation voranzutreiben, wie zum Beispiel bei der Unabhängigkeit Namibias im Jahr 1990. In anderen Fällen, in denen die Souveränität umstritten war, wie in der Biafra-Krise in den Jahren 1967 bis 1970 in Nigeria, dem Streit um Kaschmir, dem Kampf um Nagaland oder dem Rwenzururu-Konflikt in Uganda, blieb der Ausschuss jedoch weitgehend stumm. Obwohl er weiterhin vom Globalen Süden dominiert wurde, versuchten diese Staaten nun, mögliche interne Anfechtungen ihrer Souveränität auszuschließen und schützten ihre eigene Integrität, indem sie separatistische Bewegungen nicht anerkannten oder unterdrückten.

In der ersten Hälfte der 1960er Jahre, dem ›Entwicklungsjahrzehnt‹, erreichten die G77 eine bemerkenswerte Einigkeit.

Während der 1960er Jahre blieben die neuen Mitglieder sehr aktiv.[9] Die Solidarität der Antikolonialisten, die den Globalen Süden als Gruppe zusammengeführt hatte, half dabei, den Konsens in zentralen Fragen aufrechtzuerhalten. Die Debatten um Dekolonisation wandten sich Fragen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu und beschäftigten sich damit, wie neue Ideen am besten gefördert werden könnten. Wie konnte postkolonialen und kürzlich unabhängig gewordenen Staaten am besten geholfen werden, von denen viele durch die Ausbeutung während des Kolonialismus stark unterentwickelt waren? Um diese Probleme anzugehen, brachte der Globale Süden verschiedene Mitglieder des afro-asiatischen Blocks, des afrikanischen Blocks, der asiatischen Gruppe und der lateinamerikanischen Gruppe zu einer formlosen Gruppierung zusammen, die als Gruppe der 77 (G77) bekannt wurde. Dieser Block vereinte verschiedene antiimperiale und antikoloniale Akteure bei den Vereinten Nationen, um dort die gemeinsame Agenda zu koordinieren, Themen in verschiedenen UN-Ausschüssen und -Foren voranzubringen und um eine strategische Abstimmung und Zusammenarbeit bei Resolutionen und Handlungsaufträgen zu organisieren. 

In der ersten Hälfte der 1960er Jahre, dem ›Entwicklungsjahrzehnt‹, erreichten die G77 eine bemerkenswerte Einigkeit zwischen ihren doch sehr unterschiedlichen Mitgliedern. Diese waren zwar alle kolonialkritisch eingestellt, hatten aber zum Teil sehr unterschiedliche Interessen, länderspezifische Eigenheiten und gegensätzliche Ansichten darüber, wie die Dekolonisation am besten zu verwirklichen sei. Indem die G77 es schafften, ihre Uneinigkeiten zu überdecken – etwa ob es lieber eine bedarfsorientierte oder eine auf Rechten basierte Entwicklung geben soll – boten sie den unterschiedlichen Akteuren einen Rahmen und eine Struktur, was deren Handlungsfähigkeit erhöhte. Konkrete Fortschritte zeigten sich dann zum Beispiel in der Gründung der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (United Nations Conference on Trade and Development – UNCTAD) und der Zusammenlegung des Sonderfonds der Vereinten Nationen für die wirtschaftliche Entwicklung (Special United Nations Fund for Economic Development – SUNFED) und des Rates für technische Hilfe (Technical Assistance Board) zum Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme – UNDP).

 

Dekolonisation erneut fester Bestandteil der Tagesordnung

Die Dynamik und Energie der 1960er und 1970er Jahre geriet in den 1980er Jahren ins Stocken, als eine weltweite Wirtschaftsrezession die Volkswirtschaften des Globalen Südens fast komplett ruinierte. Während sich mit dem Ende des Ost-West-Konflikts Anfang der 1990er Jahre ein neuer internationaler Frieden abzuzeichnen begann, schienen die Vereinten Nationen als Reaktion auf die massiven Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Völkermorde in Bosnien und Ruanda jedoch zu scheitern. Der Fokus der UN richtete sich nun darauf, Konflikte zu lösen, die Themen Selbstbestimmung und Dekolonisation traten in den Hintergrund. Dabei war für viele Akteure des Globalen Südens klar, dass es einen Zusammenhang zwischen den Konflikten und dem Erbe der Dekolonisation gab. Ein Selbstbestimmungsthema, das weiter auf der Tagesordnung blieb, war das Problem des israelisch-palästinensischen Konflikts. Als Reaktion auf diese anhaltende Krise wurde verstärkt auf die Generalversammlung zurückgegriffen. Im Jahr 2012 erhielt das palästinensische Streben nach einem eigenen Staat einen bedeutenden Impuls, als die Generalversammlung beschloss, Palästina den Status eines ›Nichtmitgliedstaats mit Beobachterstatus‹ zu verleihen.[10] Trotz der Einwände der USA und Israels gewann die politische Kampagne mit 138 Ja-Stimmen weiter an Boden, auch wenn es sich als zunehmend schwierig erwies, eine Resolution im Sicherheitsrat zu verabschieden.[11]

Für viele Akteure des Globalen Südens war klar, dass es einen Zusammenhang zwischen den Konflikten und dem Erbe der Dekolonisation gab.

Die palästinensische Frage und fortdauernde Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes waren und sind ein Dreh- und Angelpunkt, um den herum der Globale Süden seine Solidarität in Form von konkreten Aktionen ausdrückt. Als Nelson Mandela erklärte: »Wir wissen nur zu gut, dass unsere Freiheit ohne die Freiheit der Palästinenser unvollständig ist«,[12]11 wollte er damit auch die Verbindungen zwischen der südafrikanischen Bevölkerung und den arabischen Nationen betonen. In dieser Angelegenheit haben die Akteure des Globalen Südens immer öfter den ICJ angerufen, um den Dekolonisationsprozess zu vollenden und die Bestimmungen des Völkerrechts zu nutzen, um die Unterdrückung des palästinensischen Volkes zu beenden. Gemäß Artikel 96 der UN-Charta können die Generalversammlung und der Sicherheitsrat den Gerichtshof um ein Gutachten ersuchen. Alle UN-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Entscheidungen des ICJ zu befolgen, die ein rechtliches Gewicht und eine moralische Autorität haben. 

Im Jahr 2019 wurden mit dem Fall des Chagos-Archipels einige der wichtigsten Fragen der Dekolonisation vor dem Gerichtshof verhandelt. Mit Gewalt vertrieben hier im Jahr 1960 das Vereinigte Königreich und die USA die Bevölkerung des Archipels, um dort den Militärstützpunkt Diego Garcia zu errichten. Da es sich hier um eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts handelte, stimmte Jahrzehnte später die Generalversammlung mit einer überwältigenden Mehrheit von 94 Ja- und 15 Nein-Stimmen dafür, den Streit zwischen Mauritius und dem Vereinigten Königreich an den ICJ zu verweisen. Bei der Anhörung des Falles im Den Haager Friedenspalast im Jahr 2018 argumentierten die Anwälte von Mauritius, dass der Prozess der Dekolonisation unvollständig sei, solange das Vereinigte Königreich das Chagos-Archipel besetzt halte. In seiner Verteidigung behauptete das britische Anwaltsteam, es handele sich um einen ›bilateralen Hoheitsdisput‹, für den der Gerichtshof nicht zuständig sei. Der Gerichtshof sah dies jedoch anders. Zwar sei die Resolution 1514 der Generalver­sammlung nicht bindend, sie habe aber einen ›normativen Wert‹. Er verurteilte die anhaltende britische Kontrolle über das Gebiet als unrechtmäßig und forderte das Vereinigte Königreich auf, seine Präsenz dort ›so schnell wie möglich‹ zu beenden. Damit stellte der Gerichtshof unmissverständlich fest, dass er für Fälle von anhaltender Dekolonisation zuständig ist und unterstrich erneut die Bedeutung des Völkerrechts, um den Dekolonisationsprozess zu vollenden.

 

Macht der UN wird auf die Probe gestellt

Der durch das Chagos-Archipel geschaffene Präzedenzfall wurde in letzter Zeit öfter im Zusammenhang mit Fällen zur Situation in Gaza und den besetzten Gebieten zitiert. Bei seiner Klage gegen Israel im Januar 2024 argumentierte das südafrikanische Anwaltsteam, dass Israel als Vertragspartei des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords des Jahres 1947 gegen seine Verpflichtungen verstoße angesichts der derzeitigen Militäraktionen in Gaza. In seiner Forderung an den Gerichtshof, vorläufige Maßnahmen zu erlassen, argumentierte Südafrika, dass es Beweise für eine Genozidabsicht bei Israels Militäraktionen gegen den Gazastreifen gäbe, nach dem Angriff der Hamas auf sein Gebiet am 7. Oktober 2023. Der ICJ forderte zwar kein Ende der israelischen Militäraktionen, ordnete aber in einer Eilentscheidung an, dass Israel sich jeglicher Handlungen enthalten müsse, die als Völkermord gegen die palästinensische Bevölkerung angesehen werden könnten. Er wird nun in der Hauptsache prüfen, ob ein Völkermord vorliegt.

Parallel dazu wird in der ›Großen Halle der Justiz‹ des Gerichts ein weiterer, im Jahr 2022 ebenfalls von der Generalversammlung an den ICJ verwiesener Fall verhandelt, in dem die israelische Besatzung des Westjordanlands und Ostjerusalems als illegal bezeichnet wird. Aufgrund einer Resolution des Vierten Ausschusses, der sich mit 98 Stimmen für die Anrufung des Gerichtshofs aussprach, wundert es kaum, dass eine Rekordzahl von Eingaben aus 52 Staaten und drei internationalen Organisationen angehört wurde. Die Vorwürfe gegen Israel lauten, dass die Besatzung der Palästinensischen Gebiete seit dem Jahr 1967 illegal sei, ebenso wie das Apartheidregime, das das Land in diesen Gebieten errichtet habe. Dies stelle eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes dar. Der südafrikanische Botschafter bezeichnete das Selbstbestimmungsrecht als die ›Magna Charta‹ der Dekolonisation und verwies auf den Präzedenzfall des Chagos-Archipels, mit dem die Resolution 1514 zum Gewohnheitsrecht wurde. Er verurteilte den ›Siedlerkolonialismus‹ der israelischen Besatzung und verwies auf das Rechtsgutachten des Gerichtshofs im Völkermordprozess. Er forderte, dass alle Siedlungen aufgelöst werden sollten und allen Flüchtlingen das Recht auf Rückkehr gewährt werden sollte.

Neben den anderen Anträgen, in denen es hieß, dass Israel mit seiner illegalen Besatzung die internationalen Menschenrechte verletzt, gegen zwingendes Recht oder die Gesetze zum Einsatz von Gewalt verstoßen habe – einschließlich des Verbots der gewaltsamen Aneignung von Gebieten – zog sich die Sprache der Dekolonisation wie ein roter Faden durch die Erklärungen. Auch wenn der Ausgang der beiden laufenden Fälle noch nicht feststeht, so lautet der Tenor der Debatte eindeutig, dass die internationale Gemeinschaft und die UN die Verantwortung für den Dekolonisationsprozess übernehmen und ihn fortsetzen sollten. 

Die Fälle der Chagos-Inselgruppe oder Palästina haben der Dekolonisationsdebatte und vor allem der Rolle der UN, den Weg zur Selbstbestimmung für alle Völker und Gebiete zu ebnen, neues Leben eingehaucht. Die emanzipatorische Rhetorik der Dekolonisation wirkt sich nicht nur weiterhin auf das Völkerrecht aus, sondern hat nun auch im internationalen Diskurs wieder an Bedeutung gewonnen. Wir sind an einem Punkt angekommen, der die rechtliche und moralische Macht der UN auf die Probe stellt. Die bisherige Bilanz der Dekolonisation sollte die UN dazu veranlassen, das Völkerrecht herauszufordern, um auf die Verletzung einiger seiner Grundprinzipien zu reagieren. Die Dekolonisation ist bisher alles andere als abgeschlossen, sie ist ein kontinuierlicher und kontroverser Prozess, der an die schlimmsten Verstöße gegen die Grundwerte der Menschheit und gleichzeitig an das hoffnungsvollste Versprechen auf zukünftige Freiheit erinnert.

 

Aus dem Englischen von Regine Eickhoff.
 


[1] ICJ Doc. CR 2024/5 v. 20.2.2024, Para. 10.

[2]UN Doc. A/RES/66(I) v. 14.12.1946.

[3]Mary Ann Heiss, Fulfilling the Sacred Trust. The UN Campaign for International Accountability for Dependent Territories in the Era of Decolonization, Ithaca/New York, 2020.

[4] Roger Normand/Sarah Zaidi, Human Rights at the UN: A Political History of Universal Justice, Bloomington, Indiana 2008, S. 144.

[5] Siehe dazu auch Jan Lüdert, Der schwierige Weg in die Unabhängigkeit, VEREINTE NATIONEN (VN), 71.  Jahrgang, 6/2023, S. 255–260.

[6]Africa Renewal, Visions of Independence, Then and Now, www.un.org/africarenewal/magazine/august-2010/visions-independence-then-and-now

[7] UN Doc. A/RES/1514 (XV) v. 14.12.1960; siehe dazu auch Martin Pabst, Die UN und die Entkolonialisierung (I), VN, 63. Jg., 5/2015, S. 207–213.

[8]UN Doc. A/RES/1803 (XVII) v. 14.12.1962.

[9] Siehe auch Martin Pabst, Die UN und die Entkolonialisierung (II), VN, 64. Jg., 1/2016, S. 14–19.

[10]UN-Dok. A/RES/67/19 v. 29.11.2012.

[11] Siehe dazu auch den Hauptbeitrag von Richard Gowan in diesem Heft.

[12]Address by President Nelson Mandela at International Day of Solidarity with Palestinian People, Pretoria, 4.12.1997, www.mandela.gov.za/mandela_speeches/1997/971204_palestinian.htm

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