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Die Stellung der »ehemaligen Feindstaaten« in der UN-Satzung

Die Satzung der Vereinten Nationen ist seit ihrer ersten Unterzeichnung vor nunmehr 20 Jahren unverändert. Die Vereinten Nationen, d. h. genauer die damals im Kriege gegen die Achsenmächte „vereinten" Nationen, hielten es für notwendig, bis zu einem Friedensschluß für die ehemaligen Feindstaaten eine Sonderregelung zu treffen. Das geschah durch die Artikel 107 und 53 der Charta. Diese beiden Artikel sind von der Sowjetunion, wie nachstehender Beitrag zeigt, schon gegen Deutschland benutzt worden, und es ist denkbar, daß es wieder geschieht. Andererseits darf über dieser juristischen nicht die politische und tatsächliche Beziehung Deutschlands zu der Weltorganisation übersehen werden. Soweit nicht bereits vorweggenommen, werden wir nach und nach in weiteren Beiträgen hierauf zurückkommen.

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