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Die Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Entschließung 2200 (XXI) am 16. Dezember 1966 angenommen (siehe VN 6/67 S. 193). Die Bundesrepublik Deutschland hinterlegte bei den Vereinten Nationen am 17. Dezember 1973 die deutschen Ratifikationsurkunden zu den beiden Pakten, nicht jedoch zum Fakultativprotokoll. Die nachstehenden Texte der Pakte sind dem Bundesgesetzblatt, das Fakultativprotokoll den Bundestagsdrucksachen entnommen.

Zur Bedeutung der Pakte wie zu den Menschenrechten überhaupt wird auf die Beiträge in diesem Heft sowie auf folgende Aufsätze früherer Hefte der Zeitschrift verwiesen: Jahn, Der europäische Beitrag zum Menschenrechtsschutz in den Vereinten Nationen, 6/73/175 (Nummer des Heftes, Erscheinungsjahr, Seitenzahl); Schwelb, Die Menschenrechtsbestimmungen der Charta der Vereinten Nationen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 6/73/180; Bertram, Der ›VN-Ausschuss‹ und die ›Europäische Kommission‹ für Menschenrechte, 6/73/187; Meyer, Die Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen, 6/73/192; Khol, Ist internationaler Menschenrechtsschutz heute noch aktuell?, 1/73/3; Schwelb, Zur Frage der Anrufung der UN-Menschenrechtskommission durch Individuen und nichtstaatliche Organisationen, 3/72/79; Partsch, Die Konvention zur Beseitigung der Rassendiskriminierung, 1/71/1 und 2/71/46; Mahnke, Menschen- und Grundrechte in beiden Teilen Deutschlands, 1/69/1; Tunkin, Menschenrechte und Völkerrecht, 1/69/9; Westen, Die Rolle der Grundrechte im Sowjetstaat, 1/69/12 und 2/69/51; Ermacora, Zu den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen, 5/68/133; McNulty und Rogge, Aus der Arbeit der Europäischen Kommission für Menschenrechte, 4/68/108; Soder, Der Grundrechtskatalog der Menschenrechtskonventionen der UN als innerdeutsches Recht, 3/68/69 und 4/68/114; Heinemann, Schutz und Sicherung der Menschenrechte 2/68/37; Soder, Das Bonner Grundgesetz und die Menschenrechtskonventionen der UN, 2/68/39; Wiebringhaus, Das Europarecht der Grundfreiheiten, 2/68/46; Soder, Die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen, 6/67/167; Hamburger, Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 6/63/182; Guradze, Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 6/63/182; Schutz, Menschenrecht und Macht, 3/63/80.

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