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Die Internationale Meeresbodenbehörde in Kingston

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRÜ) sieht in seinem Artikel 156 die Errichtung der Internationalen Meeresbodenbehörde (IMB; englisch: International Seabed Authority, ISBA) mit dem Inkrafttreten des SRÜ vor. Dieses erfolgte am 16. November 1994. Alle Vertragsstaaten des SRÜ sind nach seinem Art. 156 Abs. 2 Mitglieder der IMB; derzeit sind dies 106 Staaten. Bis zum 16. November 1998 gibt es gemäß Art. 7 des Übereinkommens vom 28. Juli 1994 zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens (kurz; Durchführungsübereinkommen, DÜ) in Verbindung mit Abschnitt 1 Ziffer 12 der Anlage zum DÜ auch noch vorläufige Mitglieder der IMB. Ihre Zahl beträgt gegenwärtig 46. Die IMB ist eine »autonome zwischenstaatliche Organisation«. Mit Resolution 51/6 der UN-Generalversammlung wurde ihr Beobachterstatus in diesem Hauptorgan eingeräumt. Ihren Sitz hat die IMB in Kingston, der Hauptstadt Jamaikas.

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