Menü

Die Internationale Meeresbodenbehörde in Kingston

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRÜ) sieht in seinem Artikel 156 die Errichtung der Internationalen Meeresbodenbehörde (IMB; englisch: International Seabed Authority, ISBA) mit dem Inkrafttreten des SRÜ vor. Dieses erfolgte am 16. November 1994. Alle Vertragsstaaten des SRÜ sind nach seinem Art. 156 Abs. 2 Mitglieder der IMB; derzeit sind dies 106 Staaten. Bis zum 16. November 1998 gibt es gemäß Art. 7 des Übereinkommens vom 28. Juli 1994 zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens (kurz; Durchführungsübereinkommen, DÜ) in Verbindung mit Abschnitt 1 Ziffer 12 der Anlage zum DÜ auch noch vorläufige Mitglieder der IMB. Ihre Zahl beträgt gegenwärtig 46. Die IMB ist eine »autonome zwischenstaatliche Organisation«. Mit Resolution 51/6 der UN-Generalversammlung wurde ihr Beobachterstatus in diesem Hauptorgan eingeräumt. Ihren Sitz hat die IMB in Kingston, der Hauptstadt Jamaikas.

Das könnte Sie auch interessieren


  • VEREINTE NATIONEN Heft 3/1983

    VEREINTE NATIONEN Heft 3/1983

    01.06.1983

  • Die Seerechtskonvention - ein Markstein auf dem Weg zur Staatengemeinschaft?

    Die Seerechtskonvention - ein Markstein auf dem Weg zur Staatengemeinschaft?

    01.06.1983
    Die bisherige Würdigung der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen und ihres Ergebnisses, der Seerechtskonvention, wird durch die Debatten um Zeichnung oder Nichtzeichnung seitens der Bundesrepublik Deutschland überschattet. Dabei wird… mehr

  • Multilaterale Vertragsschlussverfahren nach der III. Seerechtskonferenz

    Multilaterale Vertragsschlussverfahren nach der III. Seerechtskonferenz

    01.06.1983
    Mit der feierlichen Unterzeichnung der Schlussakte der III. Seerechtskonferenz durch 139 Staaten und den Heiligen Stuhl endete am 10. Dezember 1982 in Montego Bay auf Jamaika die bisher längste, größte und ambitionierteste Konferenz seit dem… mehr

  • Das neue Seerecht

    Das neue Seerecht

    01.06.1983
    Die III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen hat nach neunjähriger Dauer eine bedeutende Konvention verabschiedet, die nicht nur die überkommene Rechtsordnung der Meere, sondern die gesamte Völkerrechtsordnung nachhaltig beeinflussen dürfte.… mehr

  • Seerecht

    5. Tagung (zweiter Teil) der VorbereitungskommissionSeerecht

    01.02.1988
    Seerecht: 5. Tagung (zweiter Teil) der Vorbereitungskommission - J. L. Jesus neuer Vorsitzender - Abgrenzung überlappender Tiefseebergbaufelder im Pazifik - Registrierung der ersten Pionierinvestoren - UN-Delegation in Bonn und Hamburg (12). mehr