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Die DDR, die UNO und das Völkerrecht

Nachdem der Weltsicherheitsrat am 22. Juni 1973 einmütig der UNO-Vollversammlung die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in die Vereinten Nationen empfohlen hatte, wurden beide Staaten am 18. September 1973 durch Akklamation als 134. und 135. Mitglied in die Vereinten Nationen aufgenommen - ein Vorgang, der in der DDR verständlicherweise als ›historisches Ereignis‹ gefeiert worden ist. Damit hat die DDR, die erstmals am 28. Februar 1966 den Antrag gestellt hatte, sie und die Bundesrepublik Deutschland in die UNO aufzunehmen, eines ihrer wichtigsten außenpolitischen Ziele erreicht.

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