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Die Befreiungsbewegungen in den Vereinten Nationen (Schluss)

[...] Versucht man, die Rechtmäßigkeit der geschilderten Praxis mit ihrem soeben definierten rechtlichen Bedeutungsgehalt zu würdigen, so muß man sich zunächst der Unterschiede der Rechtslage in Bezug auf die einzelnen hier in Betracht kommenden Gebiete vergegenwärtigen.

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